Gmeinde Moritzburg
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Verkauf

 

-BEKANNTMACHUNG-

Die Gemeinde Moritzburg beabsichtigt die Veräußerung kommunaler Grundstücke im Gewerbegebiet Boxdorf. Die Gewerbegrundstücke befinden sich am Kunzer Marktweg im Gewerbegebiet Boxdorf.

Parzelle B, unbebautes, 6.283 m² großes Grundstück, Mindestkaufpreis: 942.450 €
Parzelle C, unbebautes, 4.836m² großes Grundstück, Mindestkaufpreis: 725.400 €

Ein Exposé mit Informationen zu den Grundstücken sowie ausführliche Angaben zu den Verkaufsbedingungen erhalten Sie unter www.moritzburg.de/aktuelles.

Bei Interesse reichen Sie bitte bis 29.06.2022, 10:00 Uhr, Ihre Kaufangebote in Form der auf der Internetseite der Gemeinde Moritzburg bereitgestellten Fragebögen inkl. erforderlicher Anlagen bei der Gemeindeverwaltung Moritzburg ein. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot GE Boxdorf Parzelle X – NICHT ÖFFNEN“ an folgende Adresse zu senden:
Gemeindeverwaltung Moritzburg; Bau- und Ordnungsverwaltung; Schlossallee 22; 01468 Moritzburg.

Die Gemeinde Moritzburg ist berechtigt, im Rahmen des Verfahrens noch weitere Angaben vom Interessenten abzufordern. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Gemeinderat. Aus diesem Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung sowie Anfertigung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Bau & Liegenschaften, Frau Minning, zur Verfügung:
liegenschaft@moritzburg.de
035207 853 21

05.05.2022
Jörg Hänisch
Bürgermeister

 
 

-BEKANNTMACHUNG-
Die Gemeinde Moritzburg beabsichtigt die Veräußerung von kommunalen Liegenschaften.



Sämtliche Angaben in den Exposés sind unverbindlich. Der Inhalt wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Alle Angaben unterliegen dem Vorbehalt der Überprüfung sowie nachträglichen Änderung. Eine Haftung der Gemeindeverwaltung Moritzburg in Bezug auf die Angaben im Exposé ist ausgeschlossen. Sämtliche Angaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§434ff.BGB. Sie dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.
Die Gemeinde Moritzburg fordert mit seinen Immobilienofferten die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und bedingungsfreien Kaufpreisgebots auf. Kaufangebot sind an die Gemeinde Moritzburg, Bau- und Ordnungsverwaltung, Schlossallee 22, 01468 Moritzburg, zu richten.
Sollte der Kaufpreis aus Eigenmitteln finanziert werden, ist ein Nachweis z.B. in Form eines Kontoauszugs zu erbringen. Sollten Fremdmittel zum Erwerb verwandt werden, muss eine Finanzierungsbestätigung der Bank beigelegt werden.
Die Entscheidung zum Verkauf des Objektes trifft der Gemeinderat. Eine Verpflichtung, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen ,besteht nicht. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.
Die Gemeinde Moritzburg kann im Rahmen des Verfahrens weiter Angaben von Bietern abfordern. Das Verfahren unterliegt nicht den Regelungen der VOL/VOB. Kosten für die Angebotsunterlagen werden durch den Verkäufer nicht ersetzt.
Die Gemeindeverwaltung Moritzburg behält sich vor,
1. wann eine Immobilie an welchen Bieter zu welchen Konditionen veräußert wird
2. gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen
3. jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen
4. Nachgebotsrunden unter den Bietern zu führen und
5. bis zum notariellen Abschluss das Kaufvertrages die Ausschreibung zurückzunehmen oder die Immobilie an einen anderen Bieter zu veräußern.
Aus diesem Verfahren ,insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden.

 
 
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