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Alternativ zur "Pause vom Beruf" können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in der Elternzeit Ihre Arbeitszeit verringern und/oder mit dem Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitszeiten festlegen. Treffen Sie eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber. Eine Einigung mit dem Arbeitgeber über Ihren Antrag sollten Sie innerhalb von vier Wochen erzielen.
Ist eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber nicht möglich, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit im Betrieb Ihres Arbeitgebers, wenn
- Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und
- Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt,
- Sie Ihre vertraglich geregelte Arbeitszeit für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich verringern wollen,
- dem Anspruch keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen stehen,
- Sie Ihren Anspruch dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitteilten.
Mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers können Sie während der Elternzeit im Umfang von bis zu 30 Stunden wöchentlich auch selbstständig oder in einem anderen Unternehmen tätig sein.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich von Ihrem Wunsch. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber dabei mit, ab wann und in welchem Umfang Sie arbeiten wollen. Erleichtern Sie Ihrem Arbeitgeber die Planung, indem Sie einen Vorschlag zur Verteilung der Arbeitszeit machen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014