Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Suchtgefährdung, Suchterkra...-> Alkohol am Arbeitsplatz
Alkohol am Arbeitsplatz 
aus dem gleichnamigen Faltblatt der DHS Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.

Warum ist Alkohol am Arbeitsplatz ein Thema?

  • 10 Prozent aller Beschäftigten – von der Geschäftsführung bis zur Aushilfskraft – trinken aus gesundheitlicher Sicht zu viel. 5 Prozent trinken riskant, weitere 5 Prozent sind suchtgefährdet.
  • Bei jedem 5. Arbeits- und Wegeunfall spielt Alkohol eine Rolle. Riskant konsumierende Beschäftigte sind 3,5 Mal häufiger in Arbeitsunfälle verwickelt.
  • Mit zunehmenden Alkoholkonsum fehlen Beschäftigte bis zu 16 Mal häufiger am Arbeitsplatz. das bedeutet 25 Prozent weniger Arbeitsleistung.
  • Bei jeder 6. Kündigung geht es um Alkohol.
  • Bei jungen Beschäftigten überwiegen eher akute Probleme mit Alkohol, zum Beispiel Kater, Müdigkeit und Unkonzentriertheit; bei älteren treten eher Probleme im Sinne einer Abhängigkeit auf.

Ab wann wird Alkoholkonsum gesundheitsschädlich?

Ich trinke zwei bis drei Bierchen am Abend – bin ich da schon Alkoholiker?

Meist nicht. Neben der Menge, die man trinkt, kommt es auf viele andere Faktoren an. Zum Beispiel, wie lange Sie schon Alkohol trinken, ob Sie täglich trinken oder ob der Alkohol für Sie eine besondere Aufgabe erfüllt, zum Beispiel Stressabbau.

Wichtig ist die Frage, ob Sie heute mehr trinken als früher, um dieselbe Wirkung zu erzielen. Das bedeutet nämlich, dass sich Ihr Körper schon an Alkohol gewöhnt hat und das ist ein Warnsignal. Riskantes Trinken beginnt meist unauffällig. Erst spät können Betroffene akzeptieren, dass sie die Kontrolle über ihr Trinken verloren haben. Alkohol wird leicht unterschätzt.

Weniger, und nicht jeden Tag Alkohol zu trinken, ist besser. So kann man das Risiko, abhängig zu werden, kleiner halten.

Absehbar gesundheitsschädlich wird es
  • für Frauen ab etwa 13 g reinem Alkohol täglich
  • für Männer ab etwa 25 g reinem Alkohol täglich

An mindestens zwei bis drei Tagen pro Woche sollte ganz auf Alkohol verzichtet werden.

Verschiedene Alkoholische Getränke und ihr Alkoholgehalt in Gramm:
  • Bier, 0,3 l:13 g
  • Wein: 0,2 l: 16 g
  • Sherry: 0,1 l: 16 g
  • Likör: 0,02 l: 5 g
  • Whisky: 0,02 l: 7 g

Ist jemand, der viel Alkohol verträgt, besser vor Alkohol-Folgeerkrankungen geschützt?

Nein, im Gegenteil. Wer viel Alkohol trinken kann, ohne betrunken zu wirken, trinkt oft mehr als andere – es hat den Anschein, dass Alkohol nicht schadet. Aber egal, wie die Alkoholwirkung nach außen scheint, im Körper ist die Wirkung immer gleich: und zwar leider schädlicher, als uns lieb ist.

Warum ist Alkoholkonsum überhaupt schädlich?

Beim Abbau von Alkohol im Körper entsteht Acetatdehyd. Dieses Stoffwechselprodukt ist ein Zellgift und gehört zu den Top 10 der Stoffe, die Krebs auslösen. Die unmittelbar spürbare Wirkung des Acetatdehyds ist der "Alkoholkater" am nächsten Tag. Langfristig schädigt Alkohol alle Organe und Nervenzellen.

Achtung! Ein überhöhter Alkoholkonsum kann nahezu alle Organe des Menschen schädigen und ist für eine Vielzahl von Krankheiten mitverantwortlich.

Wer ist am Arbeitsplatz zuständig, wenn es Probleme mit Alkohol gibt?

Die Beschäftigten

Grundsätzlich ist jeder für sein Verhalten selbst verantwortlich. Das gilt auch für das Alkoholtrinken – jedenfalls im Privatleben. Bei der Arbeit sieht das anders aus. Beschäftigte dürfen vor und während der Arbeit keinen Alkohol trinken, wenn sie sich selbst oder andere damit in Gefahr bringen. Dazu zählt auch Restalkohol. Sowohl der Weg zum Arbeitsplatz als auch der Heimweg gehören versicherungsrechtlich zum Arbeitsverhältnis. Der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn Beschäftigte alkoholisiert fahren.

Arbeitsschutzgesetz §§ 15 Abs. 1 und 16:
Die Beschäftigten sind verpflichtet,
  • für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen,
  • für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind,
  • jede von ihnen festgestellt unmittelbare erhebliche Gefahr ... unverzüglich zu melden,
  • den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.

Der Arbeitgeber

Auch der Arbeitgeber trägt Verantwortung. Die Fürsorgepflicht verpflichtet ihn, Gesundheit und Leben der Belegschaft zu schützen. Er muss dafür sorgen, dass die Beschäftigten bei ihrer Aufgabenerfüllung fähig sind, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu beachten (GUV-VA 1, § 7).

Arbeitgeber dürfen Beschäftigte im alkoholisierten Zustand nicht ihre Tätigkeit weiter ausüben lassen, da sie sich und andere gefährden können.

Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" der Gesetzlichen Unfallversicherung GUV: Pflichten des Unternehmers [der Führungskraft ], § 7 Befähigung für Tätigkeiten
  1. Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
  2. Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lange sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich und andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.

Wie erkenne ich Alkoholprobleme?

Alkoholprobleme entwickeln sich über lange Zeit und bleiben zu Beginn oft unbemerkt. Früher oder später wird der Alkoholkonsum zum Problem – nicht nur am Arbeitsplatz. Bei folgenden Anzeichen könnte riskanter Alkoholkonsum oder eine Abhängigkeit vorliegen:

Arbeitsverhalten

  • Häufige Abwesenheit während der Arbeitszeit
  • Entschuldigung durch Dritte
  • (Zunehmende) Unzuverlässigkeit

Persönlichkeit

  • (Extreme) Stimmungsschwankungen
  • Überreaktion auf (vermeintliche) Kritik oder Überangepasstheit
  • Zunehmender Rückzug, Isolation

Trinkverhalten

  • Alkoholkonsum bei (unpassenden) Trinkgelegenheiten
  • viel Alkohol bei feierlichen Anlässen
  • "heimliches" Trinken
  • Alkoholfahne und Versuch, Geruch zu tarnen
  • demonstrative Vermeidung von Alkohol

Was kann ich tun, wenn Kollegen/-innen problematisch trinken?

Verantwortung abgeben statt Fehlverhalten decken
Kollegen oder Kolleginnen helfen Betroffenen nicht, indem sie ihnen Arbeit abnehmen oder Fehlverhalten decken. Es ist wichtig, dass Betroffene selbst Verantwortung für ihr Verhalten tragen. Suchen Sie das direkte Gespräch. Vorwürfe bringen nichts. Die Sorge und Beobachtungen sollten im Mittelpunkt stehen.

Beratung und Unterstützung suchen
Ein Gespräch mit Vertrauten über die belastende Situation hilft. Betriebsintern sind der Sozialdienst, die Personalabteilung oder andere Vertrauenspersonen erste Ansprechpartner. Außerhalb des Betriebes bietet das Fachpersonal der Suchtberatung Unterstützung an. Beratungsstellen in der Nähe finden Sie im Internetportal der Suchtberatung.

Das Gespräch mit Vorgesetzten
In bestimmten Situationen, zum Beispiel wenn Betroffene unter Alkoholeinfluss gefährliche Maschinen bedienen, sind Beschäftigte im Sinne der Arbeitssicherheit verpflichtet, dies dem Vorgesetzten zu melden (siehe Arbeitsschutzgesetz §§ 15, Abs. 1 und 16). Häufig zögern Kollegen und Kolleginnen aber zu lange, das Thema anzusprechen und wollen den Betroffenen nicht "Anschwärzen".

 

Was also tun, wenn das Gespräch mit der betroffenen Person nichts bewirkt hat? Dann sollte der direkte Vorgesetzte angesprochen werden. Die vermuteten Alkoholprobleme der betroffenen Person müssen nicht Thema sein, sondern der Bezug auf das Arbeitsverhalten und die Leistung. Die eigene aktuelle Arbeitssituation und Bedürfnisse sollten in den Vordergrund gestellt werden.

Welche Hilfe bietet der Betrieb?

In vielen Betrieben gibt es Präventionsmaßnahmen. Diese haben zum Ziel, Beschäftigten mit problematischem Alkoholkonsum oder einer Abhängigkeitserkrankung zu helfen. Wesentlich sind Gespräche zwischen Führungskräften und Betroffenen anhand eines Stufenplans. Stufengespräche sind eine Abfolge von meistens fünf Terminen, in denen Unterstützung, konkrete Verletzungen vertraglicher Pflichten sowie mögliche Sanktionen aufgezeigt werden. Ein Hilfeangebot wird in jedem Gespräch unterbreitet. Darunter können Angebote zur Beratung, Entzugsbehandlung, ambulanter oder stationärer Therapie und/oder Nachsorge verstanden werden.

Wo gibt es weitere Hilfe?

Ganz gleich ob es jemanden in Ihrem Arbeitsumfeld gibt, der Ihnen durch übermäßigen Alkoholkonsum Sorgen bereitet oder ob Sie sich über Ihren eigenen Alkoholkonsum Gedanken machen. Falls Sie Hilfe benötigen, vertrauen Sie sich einem betriebsinternen Ansprechpartner oder Suchtberater, einer Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe an. Gemeinsam mit der beratenden Person können Sie vertrauensvoll über die vorliegende Problematik reden und nach Lösungswegen suchen. Grundsätzlich gilt die Schweigepflicht, jedes Gespräch wird absolut vertraulich behandelt.

Weitere Informationen


Freigabevermerk
Quelle: Alkohol am Arbeitsplatz, Broschüre der DHS Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. 11.08.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang