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Freie Berufe: Ingenieur, Ingenieurin  
Ausübung des Ingenieursberufes

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" ist in Sachsen gesetzlich geschützt. Um freiberuflich unter dieser Bezeichnung arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.

Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)
  • Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform

Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften) wählen.

Tipp: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer Tätigkeit unter Führung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin" in Zusammenhang stehen, können Sie – sofern Sie unter die Richtlinie 2006/123/EG fallen – auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerrechtliche Vorgänge beziehen. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.

Führung der Berufsbezeichnung

Die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" darf im Freistaat Sachsen führen, wer einen in Deutschland erworbenen geeigneten Abschluss nachweisen kann oder wer hierzu nach dem Recht eines anderen Bundeslandes berechtigt ist.

Sollten Sie die Berufsbezeichnung "Ingenieur/ Ingenieurin" unberechtigt führen, ist die Ingenieurkammer Sachsen befugt, Ihnen dies zu untersagen. Das unberechtigte Führen der Berufsbezeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Hinweis: Besitzen Sie einen akademischen Titel (zum Beispiel Dipl.-Ing, Bachelor, Master etc.) sind Sie unabhängig vom Führen der oben genannten Berufsbezeichnung berechtigt, diesen Titel zu führen.

Können Sie einen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen geeigneten Ausbildungsabschluss nachweisen, haben Sie im Freistaat Sachsen das Recht, die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" zu führen, wenn Sie in ein besonderes Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Sachsen eintragen sind (Eintragungsvoraussetzungen siehe Details).

Kammermitgliedschaft

Wenn Sie als Ingenieur oder Ingenieurin jeglicher Fachrichtung in Sachsen tätig werden wollen, so können Sie im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft der Ingenieurkammer Sachsen beitreten.

Voraussetzungen für eine freiwillige Kammermitgliedschaft:

  • Sie haben eine Hochschulausbildung in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder Ihre Niederlassung in Sachsen oder üben Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend im Freistaat Sachsen aus.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 09.01.2015

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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