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Fahrgastrechte 

Auf der Reise mit der Bahn, per Fernbus, Flugzeug oder Schiff läuft nicht immer alles glatt. Verspätung oder Überbuchung, ein verpasster Busanschluss, Zugausfall, die Annullierung eines Fluges, verschwundenes Gepäck sorgen auf der Fahrt für Unannehmlichkeiten und Ärger. Gravierende Mängel müssen Sie aber nicht hinnehmen.

Dank einheitlicher EU-Verordnungen sind Ihre Rechte als Fahrgast in Eisenbahnen, Fernlinienbussen und Schiffen und als Fluggast mittlerweile länderübergreifend geschützt. Dabei geht es insbesondere um Ihren Anspruch auf Entschädigung und Erstattung, die Ihnen die Verkehrsunternehmen bei Ausfall und Verspätung zahlen müssen. Die Regelungen gelten nunmehr einheitlich für alle Unternehmen, die das entsprechende Verkehrsmittel betreiben.

Sollten Ihre Rechte nicht beachtet werden, können Sie sich an entsprechende Beschwerde- und Schlichtungsstellen wenden.

Diese Fahrgastrechte gelten nicht für Mängel bei Fahrten, die Sie beispielsweise mit einer Pauschalreise gebucht haben. In diesem Fall müssten Sie prüfen, ob Sie den Reisemangel gegenüber dem betreffenden Reiseveranstalter geltend machen können.

Ihre Fahrgast- und Fluggastrechte

Ihre Beschwerdemöglichkeiten


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 10.09.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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