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Versicherungsschaden, wer zahlt wofür? 

Stürme können Bäume entwurzeln, gefährden Fahrzeuge und Häuser, Hagelkörner durchschlagen Glasscheiben und zerbeulen Autobleche, nach einem Blitzschlag fallen Elektrogeräte aus: Je nachdem was beschädigt wurde, kommen unterschiedliche Versicherungen für die Schäden auf.

Blitzschlag, Sturm und Hagel


Fahrzeuge

Ist das Blech verbeult oder sind die Scheiben zersplittert, erstattet die Teilkaskoversicherung in der Regel die Reparaturkosten in voller Höhe. Fahrzeughalter sollten die Unwetterschäden im Foto dokumentieren und den Schaden innerhalb einer Woche dem Versicherer melden.

Gebäude und Hausrat

Schäden am Haus oder in der Wohnung sind durch die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gedeckt. Im Schadensfall verlangen die Versicherer eine Übersicht des beschädigten oder zerstörten Eigentums – gut beraten ist, wer wichtige Kaufbelege immer aufbewahrt und die Einrichtung von Zeit zu Zeit fotografiert.

Feld und Ernte

Landwirte können ihre Felder gegen Hagel versichern. Fast acht Millionen Hektar in Deutschland sind vor dem finanziellen Risiko eines Ertragsausfalls geschützt.

Hochwasser und Überflutung


Um Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen ersetzt zu bekommen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementar­schadenversicherung.

QUELLE: Gesamtverband der Versicherungswirtschaft

 

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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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