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Die Rürup-Rente ist – ähnlich wie die Riester-Rente – eine private Leibrentenversicherung. Das bedeutet, dass sie zu einer lebenslangen Rentenzahlung führt. Sie wird auch Basisrente genannt.
Die Rürup-Rente gibt es für Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind. Sie kommt also für Selbstständige oder für gut verdienende Arbeitnehmer in Betracht.
Als förderfähige Sparformen gelten fondsgebundene Versicherungen (Fondspolicen), Fondssparpläne und private Rentenversicherungen (Erlebensversicherungen).
Staatliche Förderung
Die Förderung besteht darin, dass die Beiträge zur Rürup-Rente bis zu den Höchstbeträgen (für Ledige EUR 20.000, für gemeinsam veranlagte Verheiratete EUR 40.000 im Jahr) als Sonderausgaben absetzbar sind. Aktuell sind jedoch nicht 100 Prozent dieser Beiträge absetzbar, sondern nur 80 Prozent (Stand: 2015). Dieser Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind.
Besteuerung
Die Rürup-Rente wird – wie die gesetzliche Rente – nachgelagert versteuert. Aktuell wird jedoch nicht die komplette Rentenzahlung zur Berechnung der Steuer herangezogen. Der steuerpflichtige Prozentsatz liegt aktuell bei 70 Prozent (Stand: 2015). Er steigt bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte. Danach steigt der Anteil für die Besteuerung um einen Prozentpunkt pro Jahr, so dass 100 Prozent der Rentenzahlung im Jahr 2040 erreicht sein werden.
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