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Pflichtversicherung in der Krankenversicherung
Sie sind in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, wenn Sie die notwendige Vorversicherungszeit erfüllen. Dafür maßgeblich ist die Zeit zwischen Ihrer ersten Erwerbstätigkeit und Ihrem Rentenantrag. In der zweiten Hälfte dieses Zeitraums müssen Sie mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert gewesen sein.
Witwen, Witwer und Waisen erfüllen die Vorversicherungszeit, wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezog und in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert war. Anderenfalls muss entweder der Verstorbene oder der Hinterbliebene die notwendige Vorversicherungszeit zurückgelegt haben.
Wer nicht pflichtversichert ist, muss sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
Befreiung von der Krankenversicherung der Rentner
Wenn Sie pflichtversichert sind, sich jedoch lieber privat oder freiwillig versichern wollen, ist eine Befreiung von der Krankenversicherung der Rentner möglich. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Stellung des Rentenantrags bei Ihrer Krankenkasse stellen.
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Rentner und ihre Krankenversicherung
Broschüre der Deutschen Rentenversicherung
Pflegeversicherung der Rentner
Wenn Sie als Rentner krankenversicherungspflichtig sind, besteht in der Regel gleichzeitig Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung der Rentner. Nähere Informationen geben die gesetzlichen Krankenkassen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz