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Behördenwegweiser



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Behörden und Institutionen 

Kirchen (1530/1648 bis 1871)

Kirchenbücher geben über Vorfahren bis ins 16. Jahrhundert Auskunft. Sie bestehen im protestantischen  Deutschland seit etwa 1530, im katholischen Teil seit etwa 1610. Allerdings sind durch den Dreißigjährigen Krieg viele Bücher verloren gegangen, so dass viele erst ab 1648 zu finden sind. In den Kirchenbüchern finden Sie anfänglich Daten zur Taufe (später auch zur Geburt), zu Hochzeit sowie Begräbnis (später auch zum Tod).

Als erste Anlaufstelle für Nachforschungen in Sachsen dient das Evangelische Landeskirchenamt in Dresden. Hier können Sie erfahren, welche Kirche für welchen Ort zuständig war und wo sich die Kirchenbücher heute befinden. Bei bereits verfilmten Kirchenbüchern können Sie eine Einsicht in den entsprechenden  Kirchenbuchfilm beantragen

Die evangelische Kirche plant zudem ein Kirchenbuchportal, wo Daten gegen eine Gebühr online abzurufen sind.

Leider sind in den Titeln der Verzeichnungseinheiten des Kirchenbuchportals fast aller Länder die Orte entfallen, was die Nutzung beträchtlich erschwert.

Standesämter

Personenstandsurkunden von Ihren Vorfahren finden Sie ab dem Jahr 1876 in Standesämtern. Dazu müssen Sie mindestens den Vor- und Nachnamen, das Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbedatum sowie einen letzten Aufenthaltsort kennen und natürlich den Nachweis erbringen, dass Sie mit der Person verwandt sind.

Fortführungsfristen für Urkunden:

  • Geburtenbücher: 110 Jahre
  • Heiratsbücher: 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsbücher: 80 Jahre
  • Sterbebücher: 30 Jahre

Nach Fristablauf werden die Erstschriften der Personenstandsbücher in Sachsen an die zuständigen Kreis- oder Stadtarchive abgegeben, die Zweitschriften gelangen in das Sächsische Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig.

Achtung! In der DDR wurden die Zweitschriften bis auf die der Ster­bebücher 1933–1945 aufgrund einer zentralen Vorschrift vernichtet.
Details:

Einwohnermeldeämter

Wenn Sie den Wohnort kennen, an dem eine gesuchte Person wahrscheinlich auch offiziell gemeldet war oder ist, lohnt eine Anfrage bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Gegen eine Gebühr erhalten Sie die Anschrift des Wohnortes, wohin die gesuchte Person verzogen ist, oder die letzte bekannte Adresse. Liegt dieser Wohnort in einem anderen Bundesland, könnten Sie Ihre Anfrage bei der dortigen Meldebehörde wiederholen, sollte der oder die Gesuchte erneut verzogen sein.

Tipps:
  • Weitere Informationen wie Geburts- oder Sterbedatum, Familienstand und frühere Anschriften erhalten Sie gegen Gebühr mit der erweiterten Melderegister-Auskunft.
  • Daten zu Einwohnern aus Sachsen ab 1999 können Sie im Internet abfragen, eine bundesweite Recherche ist derzeit noch nicht möglich.

Recht auf Einsicht in Archive

Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat das Recht, Unterlagen aus den öffentlichen Archiven in Sachsen, zum Beispiel dem Sächsischen Staatsarchiv oder Stadt- und Kreisarchiven, zu nutzen (§ 9 Archivgesetz für den Freistaat Sachsen).

Archiviert werden Unterlagen wie Urkunden, Amtsbücher, Akten, Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bilder, Filme und Tonträger sowie maschinell lesbare Datenträger.

Sächsisches Staatsarchiv mit Deutscher Zentralstelle für Genealogie

Das Sächsische Staatsarchiv bewahrt Unterlagen von Gerichten, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen auf. Da die meisten Unterlagen in den wenigsten Fällen nach Personennamen, sondern vielmehr nach Provenienzen und dort nach Sachbetreffen sortiert sind, ist es ratsam, sich bei der Suche nach relevanten Unterlagen vorher eingehend zu informieren.

Ob hier die gesuchten Unterlagen zu finden sind, lässt sich beispielsweise über die Beständeübersicht herausfinden. Wichtig ist bei der Recherche im Archiv vor allem, mit älteren Schriften vertraut zu sein. Denn bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts sind die meisten Unterlagen handschriftlich festgehalten.

Die Deutsche Zentralstelle für Genealogie ist ein Referat im Staatsarchiv Leipzig, welches wiederum zum Sächsischen Staatsarchiv gehört. Hier werden Unterlagen zu einzelnen Personen sowie zu Familien aus dem gesamten deutschsprachigen Raum aufbewahrt. Im Bestand sind  beispielsweise Kirchenbuchfilme und Kirchenbücher, Leichenpredigten, Ortsfamilienbücher, genealogische Nachlässe sowie  Ahnenlisten zu finden.

Weitere Informationen:

Kommunale Archive

In den kommunalen Archiven werden Unterlagen aufbewahrt, die konkret eine jeweilige Stadt, Gemeinde oder einen Landkreis betreffen. Das können beispielsweise Unterlagen von städtischen Behörden, Schulen, Unternehmen, Stiftungen  oder städtischen Krankenhäusern sein. In Ausnahmefällen sind auch Sammlungen und Nachlässe aus Privatbesitz zu finden.

Bevor Sie Unterlagen in einem Archiv bestellen, können Sie sich in oft in einer Bestandsübersicht darüber informieren, ob Ihre Suche Erfolg verspricht. Für die Nutzung des Archivs ist als Familienforscher immer ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen.

Deutsche Dienststelle (WASt)

Die Deutsche Dienststelle (WASt) für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (vormals Wehrmachtsauskunftsstelle) gibt Angehörigen Auskunft über Kriegsgräberstätten des 1. und 2. Weltkrieges, über Kriegsgefangenschaften, Nachweise über Orden und Ehrenzeichen und hilft bei der Klärung von Vermisstenschicksalen.

Die Unterlagen der ehemaligen Wehrmachtsauskunftsstelle unterliegen nicht dem Bundesarchivgesetz, da es sich um personenbezogene Daten handelt.

Archiv des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU)

Archiviert sind Unterlagen, die das Ministerium für Staatssicherheit der DDR über Personen und Institutionen sowie Betriebe geführt hat. Die Akteneinsicht könnte eine weitere Möglichkeit sein, aus der  Zeit 1949 bis 1989 beispielsweise Briefe, Berichte von inoffiziellen Mitarbeitern, Fotos oder Filme zu einem betroffenen, vermissten oder verstorbenen nahen Angehörigen zu finden.

Die Suche nach den Unterlagen zu einer Person kann bis zu zwei Jahren dauern. Da die Unterlagen nicht personenbezogen aufbewahrt wurden, kann es sein, dass mehrere Karteikarten zu einer Person zu finden sind. Mittlerweile sind die Daten digitalisiert, so dass die Suche nach Unterlagen automatisiert ablaufen kann. Das aufwändige dabei ist jedoch, die Unterlagen aus den verschiedenen Archiven zu beschaffen und an einem Ort zu bündeln. Wichtig ist es daher, Angaben zu Personen oder Vorkommnissen im Antrag möglichst präzise aufzuschreiben. Für die Herausgabe von Kopien werden Gebühren erhoben.


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsarchiv. 09.01.2015


 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
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