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Pflegegeld, Sozialversicherung, Elternzeit 

Pflegegeld und Beihilfen

Wenn Sie als Pflegeeltern ein Kind aufnehmen, steht Ihnen laut Gesetz finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt zu.

Diese Unterstützung richtet sich nach dem Alter des Kindes und setzt sich aus den notwendigen monatlichen Ausgaben (materielle Aufwendungen) und den Kosten für die Erziehung zusammen.

Die Unterstützung erfolgt einerseits durch die Zahlung von Pflegegeld als monatlichen Pauschalbetrag. Daneben besteht die Möglichkeit, Beihilfen oder Zuschüsse für einmalige Anlässe zu beantragen – beispielsweise für die Erstausstattung der Pflegefamilie und Ereignisse, wie zum Beispiel:

  • Taufe, Kommunion, Konfirmation
  • Einschulung
  • Urlaubs- und Ferienreisen

Für besonders schwierige oder kranke Kinder können mit dem Jugendamt im Einzelfall auch zusätzliche Leistungen vereinbart werden.


DETAILS:

Rentenversicherung

Pflegeeltern sind bei der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten leiblichen Eltern gleichgestellt. Wenn Sie ein Pflegekind in den ersten 36 Monaten nach der Geburt erziehen, haben Sie einen Anspruch auf Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Rentenversicherung. Dies gilt allerdings nur, wenn das Pflegekind in den Haushalt integriert ist und das Pflegeverhältnis auf einen längeren Zeitraum angelegt ist.

Seit dem 1. Oktober 2005 haben Pflegeeltern zudem einen Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.


MEHR ZU DIESEM THEMA:

Beiträge zur Unfall- und Rentenversicherung für die Pflegeeltern

Darüber hinaus haben Pflegeeltern einen Anspruch auf Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Die Erstattung sollen in einem monatlichen Pauschalbetrag gewährt werden.

Elternzeit

Pflegeeltern haben einen rechtlichern Anspruch auf Elternzeit. Wenn die Elternzeit für die Aufnahme eines Pflegekindes notwendig ist, beantragen Sie die Elternzeit rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber.

Elterngeld wird nicht gewährt, da das Jugendamt den Unterhalt des Pflegekindes durch das pauschalisierte Pflegegeld sicherstellt.


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Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt, mit freundlicher Unterstützung durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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