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Steuern, Kindergeld (Pflegekinder) 

Steuerpflicht

Das Pflegegeld, anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln sind steuerfrei, sofern die Betreuung nicht erwerbsmäßig erfolgt. Für nähere Fragen hierzu wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.

Lohnsteuerabzug

Sie können beim Finanzamt beantragen, dass Ihr Pflegekind beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Das Finanzamt prüft dazu, ob es sich um ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind handelt. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn Sie das Kind in Vollzeitpflege – und nicht zu Erwerbszwecken – in Ihren Haushalt aufgenommen haben und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.

Voraussetzungen für die Berücksichtigung

  • Bestehen eines familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Verhältnisses zwischen Pflegeeltern und Kind
  • Nachweis, dass die Pflegeeltern Unterhalt durch ihre Erziehungs- und Pflegeleistung erbringen

Kindergeld

Als Pflegeeltern erhalten Sie nur Kindergeld, wenn das Pflegeverhältnis auf längere Dauer angelegt ist.

Kindergeld wird zu einem bestimmten Teil auf das Pflegegeld angerechnet:

  • Ist ein Pflegekind das einzige oder älteste Kind in einer Pflegefamilie, wird die Hälfte des Kindergeldes, das für dieses Kind gewährt wird, angerechnet.
  • Ist das Pflegekind nicht das älteste Kind in der Pflegefamilie, so wird vom Kindergeld, das für ein erstes Kind gezahlt wird, ein Viertel auf das Pflegegeld angerechnet.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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