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Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.
Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
Um im Freistaat Sachsen als Heilpraktiker tätig zu werden, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dazu müssen Sie verschiedene gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen erfüllen und in der Regel eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung mit einem schriftlichem und einem mündlichen Teil ablegen.
Je nachdem, welche Behandlungen Sie anbieten möchten, benötigen Sie die entsprechende Erlaubnis. Sie können eine Zulassung als
- Heilpraktiker,
- Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie oder
- Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen.
Als Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie dürfen Sie ausschließlich Behandlungen auf physiotherapeutischem Gebiet anbieten und durchführen. Die Zulassung als Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie berechtigt Sie, ausschließlich psychotherapeutische Behandlungen anzubieten und durchzuführen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 09.01.2015