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Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Pflegekinder, Pflegeeltern-> Pflegeeltern sein: Rechte u...-> Vormundschaft und Pflege
Vormundschaft und Pflege 

Das Familiengericht kann in die Erziehung eingreifen und den Eltern das Sorgerecht teilweise oder ganz entziehen. Dies geschieht, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Das Sorgerecht kann in der Folge entweder teilweise (Pflegschaft) oder vollständig (Vormundschaft) auf die Pflegeeltern übertragen werden. Bei der Entscheidung des Familiengerichts steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.


Pflege

Ist den Eltern das Sorgerecht für ihr Kind teilweise entzogen, so ordnet das Familiengericht für verschiedene Aufgaben eine so genannte Ergänzungspflegschaft an (etwa für die Verwaltung des Vermögens oder die Bestimmung des Aufenthaltsorts des Kindes).

Lebt das Kind für längere Zeit in der Pflegefamilie, so kann das Familiengericht auf Antrag der Eltern oder der Pflegeperson Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf die Pflegeperson übertragen. Für die Übertragung auf Antrag der Pflegeperson ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Vormundschaft

Dem Vormund wird die gesamte elterliche Sorge übertragen. Er entscheidet als gesetzlicher Vertreter des Kindes in allen Angelegenheiten für das Kind. Ist das Kind in die Pflegefamilie integriert und wird es auf Dauer dort bleiben, können die Pflegeeltern zum Einzelvormund bestellt werden. Einen solchen Antrag können das Jugendamt oder die Pflegeeltern beim Familiengericht stellen.

Das Jugendamt berät und unterstützt den Vormund in allen Belangen der elterlichen Sorge. Die Übernahme einer Vormundschaft erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich.


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Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt, mit freundlicher Unterstützung durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden. 20.01.2014

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
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und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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