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Kreditkarten und Schecks 

Kreditkarten

Bargeldlos zu zahlen ist bequem und zunehmend verbreitet: Wer im Internet einkauft oder bucht, benötigt meist eine Kreditkarte. Die Karten werden entweder von Banken in Zusammenarbeit mit den Kreditkartenorganisationen (MasterCard, Visa, JCB) oder direkt von der Kartengesellschaft (Diners und American Express) ausgegeben.

Voraussetzung zum Erhalt einer Kreditkarte ist ausreichende Bonität, die häufig in Form regelmäßiger Zahlungseingänge nachgewiesen werden muss.

Haftung bei Kartenmissbrauch

Wenn Sie Ihre Karte verlieren, müssen Sie dies sofort Ihrer Bank melden. Alle Schäden, die nach dieser Meldung entstehen – wenn also etwa ein Dieb mit Ihrer Karte Geld abhebt oder bezahlt – fallen nicht mehr zu Ihren Lasten.

Schecks

Die wirtschaftliche Bedeutung des Schecks für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ist in Folge der Verbreitung der Kreditkarte erheblich zurückgegangen.

Ein Scheck ist eine Zahlungsanweisung des Scheckausstellers an eine Bank, eine festgelegte Geldsumme auf Rechnung des Ausstellers an den Zahlungsempfänger (Scheckeinreicher) zu zahlen.

Nach wie vor im Gebrauch sind der Verrechnungsscheck (V-Scheck) und der Barscheck.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 08.01.2015

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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