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Ob Zahlungs- oder Kreditgeschäfte: Banken und Sparkassen kümmern sich um alles, was mit Ihrem Geld zu tun hat. Sie führen Ihr Girokonto, geben Bargeld aus, beraten über Anlageformen oder vergeben Kredite.
Banken und Sparkassen unterliegen der öffentlichen Aufsicht. In Deutschland übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Bundesbank die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aus. Die Ausübung von Bankgeschäften muss explizit genehmigt werden.
Bankensystem
Man unterscheidet:
- private Banken (wie Deutsche Bank, Commerzbank)
- genossenschaftliche Banken (zum Beispiel DZ Bank, DG Hyp, Volksbanken)
- öffentlich-rechtliche Kreditinstitute (zum Beispiel Landesbanken, Dekabank, Sparkassen)
- sonstige Banken mit Sonderaufgaben
Die privaten Banken sind durch den Bundesverband deutscher Banken, in Ostdeutschland durch den Ostdeutschen Bankenverband organisiert.
Die Genossenschaftsbanken sind meist Mitglieder im Genossenschaftsverband und dem Mitteldeutschen Genossenschaftsverband.
Sparkassen sind im Deutschen Sparkassen- und Giroverband organisiert.
Die Landesbanken sind nicht direkt im Privatkundengeschäft tätig. Stattdessen werden ihre Produkte von den angeschlossenen Sparkassen vertrieben. Die Sachsen LB war Hausbank des Freistaats Sachsen. Sie wurde von der Landesbank Baden-Württemberg übernommen und tritt nun unter dem Namen Sachsen Bank auf.
Die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute sind im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands organisiert.
Sonstige Banken mit Sonderaufgaben sind insbesondere Förderbanken, wie zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- fördert den Mittelstand und Existenzgründer,
- vergibt Investitionskredite an kleine und mittlere Unternehmen,
- finanziert Infrastrukturvorhaben und Wohnungsbau, Energiespartechniken, kommunale Infrastruktur, Bildungskredite, Exporte und Projekte und
- ist in der Entwicklungszusammenarbeit tätig.
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank ist das zentrale Förderinstitut des Freistaates Sachsen.
Bankgeheimnis
In Deutschland gibt es kein Gesetz zum Bankgeheimnis. Das heißt, Banken haben hierzulande keine Verschwiegenheitspflicht. Eine Auskunftsverweigerung von Banken gegenüber Dritten wird deshalb in der Regel erst vertraglich zugesichert.
Bankkonten
In Sachsen besteht durch die Sächsische Sparkassenverordnung ein Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos, insofern die Kontoführung für die Sparkasse nicht unzumutbar ist.
Außerdem existiert seit Juni 1995 deutschlandweit eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses, jedem ein sogenanntes "Jedermann-Konto" einzurichten, da heutzutage ein großer Teil der Geldgeschäfte per Überweisung abgewickelt wird. Allerdings kann die Bank bei schwerwiegenden Gründen beziehungsweise Unzumutbarkeit dennoch eine Kontoeröffnung ablehnen.
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Girokonto für jedermann
Deutsche Kreditwirtschaft
Bankkonten sind (Bestands-) Konten, die eine Bank für ihre Kunden führt. Bankkonten können als Einzel- oder als Gemeinschaftskonto geführt werden:
- Einzelkonto: nur ein Kontoinhaber. Gleichzeitig können aber mehrere Personen (zum Beispiel gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte) über das Konto verfügungsberechtigt sein.
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Gemeinschaftskonto: mehrere Kontoinhaber (natürliche oder juristische Personen)
- Und-Konto: Die Inhaber können nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen. Die Ausstellung von Karten zur Geldabhebung oder bargeldlosen Verfügung (EC-Karten, Kreditkarten) ist grundsätzlich nicht möglich.
- Oder-Konto: Alle Inhaber sind berechtigt, auch ohne den anderen Inhaber über das Konto zu verfügen. Kann durch den Widerruf eines der Inhaber zu einem Und-Konto umgewandelt werden (etwa bei anstehenden Scheidungen).
Einige Kontoarten:
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Girokonto (Sichtkonto, laufendes Konto):
Zahlungsverkehrskonto für die Abwicklung laufender Ein- und Ausgänge (bei Unternehmen: Kontokorrentkonto) -
Sparkonto (Sparbuch):
kurzfristige verzinsliche Anlage schon für Kleinbeträge -
Tagesgeldkonto und Termingeldkonto:
zur Anlage kurzfristig benötigter Mittel -
Kreditkonten:
für die Abwicklung von Krediten
Beschwerden
Streitigkeiten mit privaten Banken oder Sparkassen müssen nicht zwangsläufig vor Gericht enden. Die Dachverbände der Branchen haben für solche Fälle Schlichtungsstellen eingerichtet. Dort nehmen sich so genannte Ombudsmänner der Beschwerden an und unterstützen beide Seiten dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Eine Übersicht über Schlichtungsstellen der Kreditwirtschaft finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Über Schlichtungsverfahren der Bausparkassen, Immobilien- und Finanzdienstleister informiert Amt24 im Zusammenhang mit Versicherungs- und Finanzdienstleistungen.
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Schlichtungsstellen der Kreditwirtschaft
Deutscher Sparkassen- und Giroverband -
Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
Amt24-Informationen
Mögliche Missstände in einem Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors können Sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht melden:
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Beschwerde gegen Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 08.01.2015