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Beförderung 

Es muss nicht immer das eigene Auto sein. Ob für den Innenstadt­verkehr oder längere Reisen – Busse, Bahnen, Taxi oder Mietwagen sind je nach Bedürfnis eine Alternative.

Öffentliche Verkehrsmittel

Nahverkehr

Für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Sie arbeiten in Nahverkehrs-Zweckverbänden zusammen und haben entsprechende Verkehrsverbünde gegründet.

Tipp: Sie können sich Ihre Fahrkarte auch als Handyticket aufs Mobiltelefon schicken lassen. Dieser Service ist in Sachsen verfügbar in:

Fernverkehr

Im nationalen und internationalen Reiseverkehr bieten sich Zug- und Busverbindungen an. Informieren Sie sich in den Internetauftritten der Unternehmen über die Angebote und Preise.

Die Deutsche Bahn AG bietet beispielsweise die Bahn-Card für Familien und das "Sachsen-Ticket" an.

Neben der Deutschen Bahn AG gibt es in Sachsen weitere Anbieter im Fernverkehr. Dazu gehören unter anderem:

Tipp: Im Fernverkehr bieten private Busunternehmen eine Alternative zur Eisenbahn.

Luftverkehr und Binnenschifffahrt

Flugreisende starten und landen im Freistaat Sachsen auf den Verkehrsflughäfen Dresden und Leipzig-Halle. Die beiden Flughäfen stehen unter dem Dach der Holdinggesellschaft Mitteldeutsche Flughafen AG. Die Anteile liegen zu 77 Prozent beim Freistaat Sachsen; das Bundesland Sachsen-Anhalt und die Städte Dresden, Leipzig und Halle halten weitere Anteile.

Mit der Elbe führt eine Bundeswasserstraße durch Sachsen, für den Abschnitt zwischen der tschechischen Grenze bis zur Saalemündung in Sachsen-Anhalt ist das Wasser- und Schifffahrtsamt mit Hauptsitz in Dresden zuständig.

Zuständige Landesbehörde für alle Gewässer außer der Elbe sowie für alle Belange des Luftverkehrs und der Luftsicherheit ist die Landesdirektion Sachsen.

Weitere Informationen:

Fahrgastrechte

Ob Sie mit der Eisenbahn oder dem Flugzeug reisen, im Linienbus oder mit dem Schiff unterwegs sind, im öffentlichen Personenfernverkehr genießen Sie EU-weit umfassende Fahrgastrechte. Sollte sich beispielsweise ein Zug oder der Fernbus deutlich verspäten oder ganz fallen, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung und Entschädigung.

Taxi

Eine flexiblere Alternative zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn ist das Taxi. Taxen erkennen Sie an der einheitlichen Gestaltung, wie dem Taxischild und der Farbe Hellelfenbein.

Ein freies Taxifahrzeug finden Sie an einem der zahlreichen Standplätze in den Städten; Sie können auch ein auf der Straße fahrendes Taxi "abwinken" oder sich ein Fahrzeug über die jeweilige Taxizentrale oder direkt beim Taxiunternehmen bestellen.

Für Taxen gilt, anders als für Busse und Straßenbahnen, dass die Tarife durch jede sächsische Stadt und jeden Landkreis selbst geregelt werden. Die Fahrpreise können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. So müssen Sie zum Beispiel in einigen Städten Gebühren für die Gepäckbeförderung bezahlen, in anderen nicht.

Weitere Informationen:

Mietwagen

Mietwagen können Sie nur beim Unternehmer selbst bestellen. Im Mietwagenverkehr besteht keine Tarifpflicht. Ein Mietwagen ist nicht unbedingt an seiner äußeren Gestaltung als solcher kenntlich.

Zu Mietwagen zählen nicht nur Pkw sondern auch Klein- und Normalbusse, in Einzelfällen auch Straßenbahnen oder historische Fahrzeuge. Solche können Sie zum Beispiel mieten, um Gäste nach einer Geburtstags- oder Hochzeitsfeier ins Hotel oder nach Hause zu fahren. In der Regel können Sie im Vorfeld einen Festpreis aushandeln.

Autovermietungen

Für Einzelfahrten, Umzüge, Transporte können Sie sich Fahrzeuge mieten. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Übernahme des Fahrzeuges ein Protokoll über vorhandene Schäden erhalten (etwa Kratzer, Risse in der Stoßstange).

Die Auswahl des Anbieters ist nicht immer einfach: Achten Sie bei der Entscheidung zwischen kleinen Firmen, regionalen Anbietern und großen Unternehmen nicht nur auf unterschiedliche Preise und Modelle, sondern auch auf Serviceangebote, Zahlungskonditionen und vor allem die Versicherungsbedingungen. Erkundigen Sie sich nach Selbstbeteiligungen im Schadensfall.

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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
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Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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