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Handwerkerleistungen 

Schwierigkeiten mit Reparaturen und Installationen durch Handwerker lassen sich oft vermeiden, wenn man einige allgemein gültige Regeln beachtet. So kann es lohnen zu wissen, dass Handwerkerleistungen steuerlich gefördert werden und welche Rechte Verbraucher bei Mängeln haben.

Auswahl von Handwerkern und Auftragsvergabe

  • Erkundigen Sie sich bei Bekannten oder Kollegen nach Erfahrungen und zuverlässigen Firmen. Außerdem empfiehlt es sich, einen Kostenvoranschlag einzuholen.
  • Unternehmer, die ein Handwerk oder einen handwerksähnlichen Beruf ausüben, müssen sich in die öffentlichen Verzeichnisse der Handwerkskammern eintragen lassen. Sollten Sie Zweifel an der Seriosität des Anbieters haben, lassen Sie sich die Handwerkskarte zeigen. Vergleichen Sie Preise und Leistungen mehrerer Anbieter.
  • Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag unterbreiten.
  • Wenn Sie einen Betrieb suchen, der sich etwa auf die Verarbeitung bestimmter Materialien spezialisiert hat, wenden Sie sich an die Handwerkskammer in Ihrer Nähe:

Achtung! Vorsichtig sollten Sie mit Angeboten umgehen, die auf Schwarzarbeit deuten. Durch Schwarzarbeit werden nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen. Sie als Verbraucher haben kaum die Möglichkeit, Mängel oder Schäden beseitigen zu lassen. Auf Schwarzarbeit beruhende Verträge sind nichtig.
Tipp: Lassen Sie sich beraten! Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Ihnen Hinweise zur Auftragsgestaltung, zur Beurteilung von Angeboten und informiert Sie über Ihre Rechte als Verbraucher:

Weitere Informationen:

Woran erkennt man unseriöse Angebote?

Bei einigen Angeboten ist Vorsicht geboten, so etwa bei Wurfzettelangeboten im Hausbriefkasten. Die scheinbar günstigen Angebote sind für Laien nicht überprüfbar.

Dachdecker

Es kommt immer wieder zu Fällen, in denen reisende Dachdecker Hausbesitzer auf angebliche Schäden hinweisen, die umgehend behoben werden müssten. Aus der kleinen Reparatur wird schnell eine Kompletterneuerung. Im Nachhinein lässt sich schwer beweisen, dass die Baumaßnahmen eigentlich nicht nötig waren.

Schlüsseldienste

Einige Schlüsseldienste nutzen die Notsituation ihrer Kunden aus, indem Sie völlig überzogene Preise verlangen. Die Stundensätze sind sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich noch am Telefon über die Höhe der Kosten inklusive der Kosten der Anfahrt und eventuelle Aufschläge für Wochenend- und Nachtzeiten. Verlangen Sie eine genaue schriftliche Rechnung, die den Namen des Mitarbeiters enthält.

Gerätereparatur vor Ort

Auch bei Reparaturaufträgen für defekte Wasch- und Spülmaschinen, Küchenherde und sonstige größere Haushaltsgeräte sollten Sie sich vorab nach den voraussichtlichen Reparaturkosten erkundigen und immer nach den Fahrtkosten fragen. Probieren Sie nach der Reparatur – noch im Beisein des Monteurs –, ob der Fehler auch tatsächlich behoben ist.

Fernsehreparaturen

Diese sollten Sie nur im Fachgeschäft oder bei autorisierten Servicebetrieben in Auftrag geben. Oft werden Fernsehreparaturen zunächst zu einem günstigen Preis angeboten und tatsächlich mangelhafte Leistungen mit überhöhten Kosten berechnet.

Auftragserteilung

  • Umfang und Zeitrahmen der Arbeiten sollten Sie genau und am besten schriftlich im Auftrag festhalten.
  • Wenn ein Fertigstellungstermin zu einem bestimmten Kalendertag festgelegt ist, gerät der Auftragnehmer in Verzug, wenn er die Frist nicht einhält. Das müssen Sie nicht besonders anmahnen.
  • Klären Sie mit dem Handwerker auch, für welche Tätigkeiten er genau zuständig ist und für welche nicht – vor allem, wenn es zu Überschneidungen mit anderen Handwerkern kommen kann.
Hinweis: Nach dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechtlinie besteht nunmehr insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen und bei unterbliebener Widerrufsbelehrung sogar von einem einem Jahr und 14 Tagen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu (zumeist 14 Tage) nach dem Haustürwiderrufsgesetz, Fernabsatzgesetz oder Verbraucherkreditgesetz.

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Gewährleistung

Wenn Sie einen Fachmann mit Reparaturen an Ihren Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen beauftragen, gehen Sie in der Regel einen sogenannten Werkvertrag ein. Das bedeutet, dass die Firma Ihnen nicht nur ihre Arbeitsleistung ("Dienstvertrag") schuldet, sondern auch ein zufriedenstellendes Ergebnis abliefern muss. Wenn etwa der Wasserhahn unmittelbar nach der Reparatur immer noch tropft, haben Sie natürlich das Recht, eine Nachbesserung einzufordern. Dies wird als "Nacherfüllungsanspruch" bezeichnet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Mangel auch selbst beseitigen und die dazu erforderlichen Kosten verlangen, vom Vertrag zurücktreten, die vereinbarte Vergütung mindern oder Schadensersatz fordern.

Es gelten folgende Gewährleistungsfristen:

  • Mängelrügen bei Kauf- und Werkverträgen: in der Regel zwei Jahre
  • Bauleistungen: fünf Jahre

Um technische Fragen beurteilen zu können (zum Beispiel Vorliegen eines Mangels) ist häufig ein Sachverständiger erforderlich. Listen vereidigter Sachverständiger aus den verschiedenen Gewerken erhalten Sie bei den Handwerkskammern. Nutzen Sie auch die Online-Abfrage auf den Seiten der bundeseinheitlichen Sachverständigen-Datenbank des Handwerks.


Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Handwerkskammer Chemnitz



 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
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Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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