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Immer wenn Sie Ihre Adresse, Ihr Alter oder private Informationen angeben, geben Sie personenbezogene Daten weiter. Dazu gehören auch Angaben zu Auto-Kennzeichen, Kontonummer, Einkommen, Beruf, Eigentum sowie Werturteile. Für solche Daten gilt nach deutschem Bundesrecht ein besonderer Schutz. Inzwischen kommt es immer öfter zu Verletzungen des Datenschutzes, indem personenbezogene Daten unerlaubt weitergegeben oder verkauft werden.
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Kundendaten
Je nach Typ des Unternehmens gelten unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. Grundsätzlich dürfen Ihre Daten nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Ihrem Einverständnis weitergegeben werden. Anbieter von Telekommunikations- oder Internetdiensten müssen bestimmte Vorgaben beachten, die Sie kennen sollten.
Telekommunikationsanbieter
Alle Telekommunikationsanbieter, zum Beispiel Ihr Mobilfunkunternehmen, benötigen Ihre Einwilligung um
- die erhobenen Daten zu Werbezwecken, Kundenberatung und zur Marktforschung zu benutzen,
- Ihre Daten in elektronische oder gedruckte Kundenverzeichnisse aufzunehmen. Wenn Sie bereits in derartige Verzeichnisse eingetragen waren, können Sie Widerspruch einlegen. Wenn Sie aufgenommen werden möchten, können Sie einen Antrag stellen.
Telemediendienste
Die Anbieter von Telemediendiensten (zum Beispiel Onlineshops, Internetforen oder Suchmaschinen) müssen ebenfalls bestimmte Regeln bei der Erhebung und Nutzung Ihrer Daten beachten:
- Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Diensteanbieter notwendig sind (Bestandsdaten).
- Darüber hinaus darf der Diensteanbieter personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben, soweit dies für die Inanspruchnahme von Telemedien oder deren Abrechnung erforderlich ist (Nutzungsdaten).
- Die Daten dürfen nur zu den genannten Zwecken benutzt werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Datenschutzerklärung der Internetseiten müssen Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten beschrieben sein.
Unerlaubte Werbung
In letzter Zeit ist neben dem tatsächlichen Briefkasten oftmals auch das digitale Postfach mit Werbung überfüllt. Gegen Werbeprospekte können Sie sich mit einem Aufkleber wehren, bei Spam-Mails helfen sogenannte Spam-Filter. Werden Sie ohne Ihr Einverständnis persönlich angeschrieben, können Sie dagegen auf verschiedene Weise vorgehen.
Erhalten Sie unerwünschte Werbeschreiben, können Sie
- beim entsprechenden Unternehmen Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen zu welchen Zwecken gespeichert sind und woher diese stammen,
- der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken widersprechen,
- sich in die Robinson-Liste eintragen lassen und damit deutlich machen, dass Sie keine direktadressierte Werbung wünschen,
- bei Ihrer Meldebehörde gegen eine Weitergabe der Daten an Adressbuchverlage widersprechen oder
- sich an die örtliche Verbraucherzentrale wenden.
DETAILS:
- Beschwerde über Spammails (gewerblich)
- Beschwerde über Spammails (privat)
- Beschwerde über unerwünschte Telefonanrufe
- Datenschutzbeschwerde
Amt24-Verfahrensbeschreibungen - Verbraucherzentrale Sachsen
HINWEIS: Wenn Sie an Gewinnspielen teilnehmen, sollten Sie immer darauf achten, dass Sie der Weitergabe oder Nutzung der Daten für Werbezwecke nicht zustimmen oder ausdrücklich widersprechen. Oftmals werden Gewinnspiele nur zum Zweck der Datensammlung durchgeführt. Streichen Sie im Zweifelsfall Sätze wie "Hiermit erkläre ich mich mit der Weitergabe meiner Daten zu Werbezwecken einverstanden."
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Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei unter Beteiligung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. 20.01.2014