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Sie haben ein Produkt gekauft und stellen zu Hause fest, dass es Ihnen nicht gefällt. Ist die gekaufte Ware fehlerfrei, haben Sie zwar keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Verkäufer Ihnen das Produkt gegen eine andere Ware umtauscht oder zurücknimmt – in der Regel wird er dies aber aus Kulanz tun.
Umtauschen – aber wie?
Im Geschäft
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie die gekaufte Ware umtauschen können, sollten Sie gleich beim Kauf ein Umtauschrecht vereinbaren, und zwar am besten schriftlich. Wer Waren verkauft, sollte unmissverständlich darauf hinweisen, welche Artikel in jedem Fall vom Umtausch ausgeschlossen sein sollen. Als Kunde sollten Sie mit dem Händler die Rückgabefrist klären und ob die Ware originalverpackt sein muss.
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge oder Fernabsatzgeschäfte
Wenn Sie Produkte per Telefon oder E-Mail (Fernabsatzgeschäft) oder außerhalb von Geschäftsräumen erworben haben, gelten besondere Regeln. Hier existieren gesetzliche Widerrufsrechte.
Defekte Ware umtauschen
Haben Sie ein fehlerhaftes Produkt gekauft, stehen Ihnen gegenüber dem Verkäufer unterschiedliche Ansprüche zu. Der Verkäufer kann in diesem Fall den Umtausch nicht ausschließen, außer wenn er vor dem Kauf ausdrücklich auf die Fehlerhaftigkeit der Ware (Schönheitsfehler, 2. Wahl und anderes mehr) hingewiesen hat.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz