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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Waren und Dienstleistungen-> Verbraucherrechte-> Gewährleistung und Garantie
Gewährleistung und Garantie 

Häufig ist der Unterschied zwischen einer Garantie und der Gewährleistung nicht klar. Bei einer Garantie geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht die in der Erklärung oder Werbung beschriebene Beschaffenheit aufweist oder andere Anforderungen nicht erfüllt. Dem Käufer stehen neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen im Garantiefall die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat.

Was steht in einer Garantieerklärung?

Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist neben dem wirksamen Kaufvertrag unter anderem die Garantieerklärung des Garantiegebers. Eine Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein und folgende Punkte enthalten:

  • den Hinweis auf gesetzliche Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
  • den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

Als Verbraucher können Sie verlangen, dass Ihnen die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird.

Wenn in einer "Garantieerklärung" dem Verbraucher keine Rechte eingeräumt werden, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, handelt es sich in Wirklichkeit nicht um eine Garantieerklärung, sondern um eine Werbemaßnahme. Beispiel: "Dieses Produkt können Sie jahrelang nutzen".

Hinweise:
  • Allgemeine Anpreisungen oder Qualitätseinstufungen („einfach zu handhaben“, „neuester Standard“, „Spitzenqualität“) reichen nicht aus, um eine Garantie annehmen zu können.
  • Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bleibt neben einer Garantie bestehen. Wenn der Verkäufer sagt, dass die Garantie abgelaufen ist und Sie deshalb keinerlei Ansprüche mehr haben, kann das unter Umständen falsch sein. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bestehen die entsprechenden Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer unabhängig vom Ablauf einer Garantie.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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