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Stufe 2: Gerichtliche Schuldenbereinigung 

Ist Ihr außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert, stellen Sie auf amtlich vorgeschriebenen Formularen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

Zum Verfahrensantrag benötigt das Gericht eine Reihe von Unterlagen, insbesondere

  • die Bescheinigung des erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuches durch eine geeignete Stelle
  • Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
    (gegebenenfalls mit Antrag auf Verfahrenskostenstundung)
  • Verzeichnis über Vermögen und Einkommen (Vermögensverzeichnis / Vermögensübersicht)
  • Verzeichnis der Gläubiger und deren Forderungen
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Erklärung, dass die Verzeichnisse richtig und vollständig sind
  • Beratungsstellen
    anerkannte Stellen gemäß Sächsisches Ausführungsgesetz zu § 305 InsO

Schuldenbereinigungsplan

Das Insolvenzgericht stellt den Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern zu. Diese können den Plan ausdrücklich oder stillschweigend befürworten. Stimmen alle Gläubiger zu, ist der Plan angenommen und damit ein Vergleich geschlossen. Mit Erfüllung des Plans wird der Schuldner frei von den im Plan aufgeführten Schulden.

Der Plan kann modifiziert werden, bis alle Parteien einverstanden sind. Stimmen einzelne Gläubiger dem Plan dennoch nicht zu, vermag das Gericht deren Zustimmung durch Beschluss zu ersetzen, wenn

  • die Mehrheit der Gläubiger nach Köpfen dem Plan zugestimmt hat und
  • Forderungen dieser Gläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtforderung betragen.

Dies gilt nur dann nicht, wenn der widersprechende Gläubiger ohne Insolvenzplan besser stünde (also bei insolvenzrechtlicher Abwicklung nach dem Gesetz).

Rechtsgrundlagen


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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