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Statistik und Berichtspflichten 

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erheben Statistiken in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie einerseits einen Beitrag zu den statistischen Erhebungen leisten und können andererseits die Informationsangebote des Statistischen Landesamtes nutzen.


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An Branchenstatistiken mitwirken

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, an statistischen Erhebungen teilzunehmen – welche das sind, ergibt sich aus dem Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Datenerhebung erfolgt in den meisten Fällen durch Direktbefragung mit Papierfragebögen oder Online-Formularen.


Das Statistische Landesamt schreibt Sie an, wenn Ihr Unternehmen in die Befragung einbezogen wird und informiert Sie über das weitere Vorgehen.


Aus der Vielzahl der Branchenstatistiken haben wir exemplarisch einige wichtige herausgegriffen:

HINWEIS: Sie können die Berichtspflichten auch durch Dritte erfüllen lassen – etwa durch eine Steuerberatungskanzlei. In einzelnen Statistiken werden Verwaltungsdaten genutzt, so dass Ihnen durch die Auskunftspflichten keine zusätzliche Belastung entsteht.

Verdienste und Arbeitskosten


Verdienste

Alle Verdiensterhebungen sind als Stichprobenerhebungen konzipiert.


In der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden Betriebe mit zehn und mehr Mitarbeitern befragt zu

  • Anzahl der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Mitarbeiter
  • bezahlten Arbeitsstunden (ausgenommen geringfügig Beschäftigte)
  • Bruttoverdienstsummen

Die Erhebung erfolgt in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Ergänzend dazu findet in vierjährlichen Abständen eine Erhebung zur Verdienststruktur statt. Diese erhebt Daten zu

  • Bruttomonats- und -jahresverdiensten
  • Anzahl der Arbeitnehmer
  • Arbeitszeiten
  • ausgeübten Tätigkeit und Ausbildung

Die Ergebnisse werden unter anderem nach Wirtschaftszweig und Unternehmensgröße gegliedert. Zusätzlich werden persönliche Angaben über die Mitarbeiter (wie etwa Geschlecht, Alter, Ausbildungsabschluss) und Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses (beispielsweise Tarifvertrag, Beschäftigungsart) erhoben.


Arbeitskosten

Ermittelt werden neben den Verdienstbestandteilen (zum Beispiel Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen) auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und die Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung der Arbeitgeber. Zudem wird die Anzahl der Vollzeitarbeitsplätze und die geleistete Arbeitszeit erfragt.


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Dienstleistungen


Struktur

Aus Unternehmen, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt in bestimmten Dienstleistungsbereichen liegt – wie etwa Verkehr, Information und Kommunikation, Grundstücks- und Wohnungswesen oder Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen – wird eine bundesweit höchstens 15-prozentige Stichprobe zur Auskunft für die jährliche Dienstleistungsstrukturerhebung gezogen. Diese Stichprobe wird jährlich durch eine Stichprobe aus neuen Unternehmen in diesem Wirtschaftsbereich ergänzt und nach drei bis fünf Jahren ausgetauscht.


Befragt werden diese Unternehmen beispielsweise nach:

  • Umsatz
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Aufwendungen, Beständen und Investitionen
  • Steuern
  • Subventionen

Konjunktur

Um die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung darzustellen, wird vierteljährlich in ausgewählten Dienstleistungsbereichen eine Konjunkturerhebung durchgeführt. Für diese Erhebung werden Daten der Finanzverwaltungen und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet, nur Unternehmen über einer hohen Abschneidegrenze werden befragt.


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Handel und Gastgewerbe


Jahreserhebung und Monatserhebung

Aus den Unternehmen des Handels und des Gastgewerbes wird eine etwa achtprozentige Stichprobe im Rahmen einer Jahreserhebung vorgenommen mit Angaben zu:

  • Umsatz
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Aufwendungen, Beständen und Investitionen
  • Steuern
  • Subventionen

Unternehmen, die einen bestimmten Jahresumsatz überschreiten, liefern in einer monatlichen Mitteilung zusätzlich Angaben zum Monatsumsatz und zur Zahl der tätigen Personen.


HINWEIS: Seit Ende 2012 wird die monatliche Erhebung im Kfz-Handel und Großhandel nicht mehr als Stichprobenerhebung durchgeführt. Hier müssen alle Unternehmen über einer hohen Abschneidegrenze melden, für alle anderen Unternehmen werden Daten der Finanzverwaltungen und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet.


Außenhandelsstatistik

Eine für den Handel bedeutende Statistik ist die monatliche Außenhandelsstatistik, die vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird und aus zwei Teilstatistiken besteht:

  • Extrahandelsstatistik für den Handel mit Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) – Ermittlung durch die Zollämter auf Grundlage von Warenbegleitpapieren
  • Intrahandelsstatistik für den Handel mit EU-Staaten – Ermittlung durch direkte Befragung der Unternehmen

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  • Handel
    Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Tourismus

Meldepflichtig sind Beherbergungsstätten wie Hotels, Pensionen und Gasthöfe, aber auch Jugendherbergen, Erholungsheime, Ferienhäuser und alle anderen Unterkünfte, in denen mindestens zehn Gäste gleichzeitig Unterkunft finden. Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen werden ebenfalls erfasst. Privatquartiere und Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Betten sind in der Statistik nicht enthalten.


In der "Beherbergungsstatistik" werden beispielsweise erfasst:

  • die Anzahl der Überachtungen
  • die Herkunftsländer der Gäste

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  • Tourismus
    Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Bergbau / Verarbeitendes Gewerbe

Befragt werden die Unternehmen insbesondere nach:

  • Anzahl der Beschäftigten
  • Entgelten
  • Inlandsumsatz
  • Auslandsumsatz
  • Investitionen

Monatsbericht

Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten sind für die monatliche Konjunkturbeobachtung von Bedeutung. Die Daten von Betrieben dieser Größenordnung werden monatlich erfasst. Als Betriebe zählen dabei sowohl Unternehmen mit nur einem Standort (Einbetriebsunternehmen), als auch die örtlich voneinander getrennten Einheiten ein und desselben Unternehmens (Mehrbetriebsunternehmen).


Jahresbericht

Betriebe mit im Allgemeinen mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten werden nur einmal jährlich im "Jahresbericht für Betriebe" befragt. Die Ergebnisse dieser Erhebung und die monatlichen Berichte der größeren Betriebe werden zum Jahresergebnis für Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden zusammengeführt.


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  • Industrie
    Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Baugewerbe

Befragt werden alle Betriebe des Bauhauptgewerbes und Betriebe des Ausbaugewerbes ab zehn Beschäftigten nach:

  • Anzahl der Beschäftigten
  • Entgelten
  • geleisteten Arbeitsstunden
  • Gesamtumsatz
  • Auftragsvolumen
  • Investitionen

Monats- und Quartalsbericht

Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten sind für die kurzfristige Konjunkturbeobachtung von Bedeutung. Für jeden einzelnen Standort dieser Größe wird vom Bauhauptgewerbe ein monatlicher Bericht und vom Ausbaugewerbe ein Vierteljahresbericht verlangt.


Jahresbericht

Bei Baubetrieben mit 20 und mehr Beschäftigten gehen die Jahreszahlen aus den Monatsberichten (Bauhauptgewerbe) beziehungsweise den Quartalsberichten (Ausbaugewerbe) hervor. Darüber hinaus geben Bauunternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten jährlich eine Meldung zur Investitionstätigkeit für das gesamte Unternehmen ab. Ergänzend werden im Juni jedes Jahres die Daten aller Baubetriebe (Ausbaugewerbe ab zehn Beschäftigten) abgefragt.


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  • Baugewerbe
    Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Statistikinformationen abrufen

Das Statistische Landesamt ist einer der größten Informationsdienstleister in Sachsen. Haben Sie Fragen zur Lohn- und Preisentwicklung, zu den Themen Gesundheit und Bildung oder zur Bevölkerungsentwicklung? Oder suchen Sie Informationen zu Aufträgen, Produktion und Absatz der Wirtschaft? Alle wichtigen Daten zu diesen und weiteren Themen hat das Statistische Landesamt für Sie im Internet aufbereitet:



Die Informationen im Internet werden Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch Anfragen, die ohne großen Arbeitsaufwand beantwortet werden können, sind in der Regel kostenlos. Benötigen Sie spezielle Informationen, deren Ermittlung besonders arbeitsaufwendig ist, wird das Statistische Landesamt nach einer Rücksprache mit Ihnen einen Gebührensatz festlegen.


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Freigabevermerk
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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