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Rat und Hilfe bei wirtschaftlichen Engpässen 

Kein Unternehmen ist vor wirtschaftlichen Engpässen gefeit. Oft reicht eine finanzielle Überbrückung, um wieder in sicheres Fahrwasser zu geraten. Wenn ein Unternehmen nicht aus eigener Kraft in der Lage ist, vorübergehende finanzielle Engpässe zu beseitigen, bietet das Land Sachsen finanzielle und sachbezogene Unterstützungsmöglichkeiten an.

Als erster Anlaufpunkt für krisenbedrohte Unternehmen im Freistaat Sachsen dient das Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB).

Beratungszentrum Konsolidierung – BZK (Sachsen)

Bereits bei ersten wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen die Experten der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) als Berater und Vermittler zwischen Geschäftspartnern und Geldgebern bereit. Kommen öffentliche Förderprogramme infrage, erhalten die betreffenden Unternehmen Hilfe bei der Antragstellung.

Das Beratungszentrum Konsolidierung berät unter anderem über Fördermöglichkeiten im Rahmen folgender Programme:

Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung und Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)

Gesunde kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen erhalten vergünstigte Darlehen, um Rentabilitäts- und Liquiditätsprobleme zu überwinden. Finanziert werden können:

  • Forderungsausfälle und -verzögerungen
  • zusätzlicher oder erhöhter Betriebsmittelbedarf wegen Umsatzausweitung
  • Verbesserung der Finanzierungsstruktur (zum Beispiel durch Umschuldung von Kontokorrentkrediten oder anderer kurzfristig fälliger Passiva)
  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung, GuW (SAB)

Programm zur Rettung und Umstrukturierung von KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in wirtschaftliche Schwierigkeiten können auf Zuwendungen der SAB hoffen, wenn damit langfristig Wirtschaftsstandort, Know-how und Arbeitsplätze in Sachsen erhalten bleiben.

Zur Unternehmenskonsolidierung und -umstrukturierung stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • vorübergehende Stützung der Liquidität, in der Regel bis zum Erstellen eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
  • Mitfinanzierung der betrieblichen und finanziellen Umstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)
  • Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen (SAB)

Programm Krisenbewältigung und Neustart

Das Förderprogramm der SAB richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ein Insolvenzverfahren (zum Beispiel Planverfahren) erfolgreich abgeschlossen haben, bei denen die Insolvenz ansteht oder bereits läuft und die bis zum Eintritt der Hausbank finanzielle Unterstützung für einen Neustart benötigen.

Gefördert werden bei bestätigtem Insolvenzplan die anteilige Finanzierung von Neu- oder Ersatzinvestitionen und Aufträgen zur Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus kann es bei positiver Fortführungsprognose zur anteiligen Übernahme der Insolvenzplanerstellungskosten kommen.

Verwandtes Thema:

Weitere Beratungs- und Fördermöglichkeiten

Außerhalb der Sächsischen Förderinstitute bestehen weitere Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Unternehmen:

Runder Tisch – Beratung von Unternehmen in Schwierigkeiten

Im Rahmen des Runden Tischs der KfW-Bankengruppe werden Unternehmen durch Betreuungs- und Beratungsangebote unterstützt. Alle Beteiligten analysieren gemeinsam die bestehenden Probleme und entwickeln Lösungsvorschläge.

Gefördert werden Unternehmen, die trotz guter Marktchancen unvorhersehbar in Schwierigkeiten geraten, aber nicht insolvent sind.

"Turn Around"-Beratung

Ziel des Angebotes der KfW-Bankengruppe ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu sichern und wiederherzustellen, wenn trotz schwieriger Situation eine positive Fortführungsprognose besteht. Im Ergebnis einer Schwachstellenanalyse steht dem Unternehmen ein qualifizierter Berater / eine qualifizierte Beraterin zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Seite.

Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Verwandtes Thema:

Hilfen für Landwirtschaftsbetriebe

  • Hilfen für in Not geratene landwirtschaftliche Unternehmen (LH / 2009)
  • Krisen- und Notstandsbeihilfe für Land- und Forstwirtschaft, Binnenfischerei, Aquakultur (KuN / 2009)

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft,Arbeit und Verkehr


 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
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Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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