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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Vereine-> Ende eines Vereins
Ende eines Vereins 

Obwohl Vereine aufgrund ihrer körperschaftlichen Verfassung von ihren Mitgliedern unabhängig sind und daher auch beim Wechsel aller Mitglieder bestehen bleiben, kann und muss ein Verein nicht auf unbestimmte Zeit fortbestehen.

Die Tätigkeit eines Vereins endet entweder durch Auflösung oder durch Erlöschen des Vereins. Erlischt ein Verein, ist er rechtlich nicht mehr existent, während eine Auflösung im Regelfall zu einem Liquidationsverfahren und einem daran anschließenden Erlöschen führt.

Keine Beendigung durch Entzug der Rechtsfähigkeit

Nicht zur Auflösung oder zum Erlöschen des Vereins führt hingegen der Entzug der Rechtsfähigkeit. Ein solcher Entzug der Rechtsfähigkeit erfolgt durch das Amtsgericht, wenn die Zahl der Mitglieder des Vereins unter drei gesunken ist. Diesen können die Landesdirektionen bei Vereinen, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht, anordnen, wenn sie einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgen. Ein Entzug der Rechtsfähigkeit können die Landesdirektionen bei Vereinen, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht (wirtschaftlicher Verein), anordnen, wenn sie einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgen. Wird einem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen, bleibt er als nicht rechtsfähiger Verein mit den daraus folgenden Konsequenzen weiter bestehen.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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