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Grundversorgung mit einem Telefonanschluss
Das Telekommunikationsrecht (Telekommunikationsgesetz TKG) räumt Endkunden einen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Teilnehmeranschluss (Telefonanschluss) an ein öffentliches Telefonnetz ein. Innerhalb des öffentlichen Telefonnetz können Sie von ihrem Anschluss aus jede beliebige Rufnummer erreichen Dieser Anschluss muss auch sicherstellen, dass Sie jederzeit Zugang zu den öffentlichen Telefondiensten wie zum Beispiel zu Notrufnummern haben.
Alternative Telefondienste nutzen
Mit der Verbreitung des Internet haben sich die Möglichkeiten von Telefondiensten erweitert. Mittlerweile können Sie Telefongespräche auch über eine Internetleitung führen, was als Voice-over-IP (VoIP), zu Deutsch etwa "Sprache über Internet", bezeichnet wird. Mit Hilfe von spezieller Software können Sie eine Sprechverbindung zu beinahe allen Rufnummern außerhalb des Internets herstellen. Noch bequemer lässt sich VoIP nutzen, indem Ihre herkömmlichen Telefone direkt an Ihren Router, das Verbindungsgerät zum Internet, angeschlossen werden.
Auch beim VoIP fallen in der Regel Gebühren zusätzlich zu den Datenübertragungskosten an. Ähnlich wie beim Telefonieren über das Festnetz oder per Handy richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Anrufziel.
Lesen Sie dazu:
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Einführung zum Thema IP-Telefonie und Voice over IP
teltarif.de Onlineverlag GmbH
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2014