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Sollten Sie Opfer einer Straftat, insbesondere eines Gewaltverbrechens werden, so hilft Ihnen die Polizei, die stets Ihre erste Anlaufstelle sein sollte, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde. Rufen Sie im Notfall oder in Gefahrensituationen immer die Polizei unter Notruf 110.
Opferberatung
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116 006
Weißer Ring – Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer -
0800 22 55 530
Telefonische Anlaufstelle für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs -
08000 116016
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Häusliche Gewalt tritt in engen persönlichen Beziehungen auf, meist im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände, also zu Hause. Beteiligt sind Personen, die in einem verwandtschaftlichen, gesetzlichen oder intimen Verhältnis zueinander stehen oder standen.
Häusliche Gewalt kann jeden treffen, Frauen, Männer, Kinder, Migrantinnen und Migranten, selbst alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen. Sie ist in allen sozialen Gruppen und Schichten anzutreffen, in armen wie in wohlhabenden, in deutschen wie in ausländischen Familien. Gewalt im häuslichen Umfeld umfasst alle Formen seelischer, sexueller, körperlicher und sozialer Gewalt.
Gewaltopfer sind zumeist Frauen und Kinder. Werden Kinder gewahr, dass sich Eltern mit Gewalt begegnen oder sind Kinder selbst Opfer häuslicher Gewalt, so hat dies schwerwiegende Folgen für ihre seelische und körperliche Gesundheit.
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Häusliche Gewalt ist keine Privatsache
regional bezogene Informationsblätter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz -
Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt
Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz -
Mehr Mut zum Reden – Von misshandelten Frauen und ihren Kindern
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Soziales, Frauen und Jugend
Lesen Sie weiter:
- Wenn Kinder Opfer häuslicher Gewalt werden
- Häusliche Gewalt – Wer hilft?
- Opferhilfe – Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 09.01.2015