Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Scheidung-> Namensänderung nach Scheidung
Nach der Scheidung haben Sie die Möglichkeit, beim Standesamt Ihren Familiennamen ändern zu lassen, etwa indem Sie wieder Ihren Geburtsnamen annehmen.
DETAILS:
-
Namensänderung beim Standesamt
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Eine Änderung des Namens führt dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis und falls vorhanden auch einen neuen Reisepass beantragen müssen. Wenn Sie Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeugs sind, müssen Sie sich zudem neue Fahrzeugzulassungsunterlagen (Zulassungsbescheinigungen Teil I und II respektive Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) ausstellen lassen. Die Änderung des Führerscheins wird ebenfalls empfohlen.
DETAILS:
- Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)
- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)
- Namensänderung in Zulassungsbescheinigungen Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
-
Führerschein, Namensänderung
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Bei welchen Behörden und Institutionen Sie Ihren neuen Namen außerdem bekanntgeben müssen, erfahren Sie in den weiteren Beschreibungen in der rechten Randspalte. Darüber hinaus sollten Sie Ihren Arbeitgeber, Ihre Bank, Ihre Versicherungen, Ihre Krankenkasse und auch die Versorgungsunternehmen informieren. Denken Sie zudem an die Ummeldung Ihres Kabel- und Telefonanschlusses sowie an Abonnements und dergleichen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsische Staatskanzlei. 17.12.2012