Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Scheidung-> Rechtliche Folgen von Trenn...-> Ehewohnung und Hausrat
Ehewohnung und Hausrat 

Falls Sie sich mit Ihrem Ehepartner einig sind, was mit der gemeinsamen Wohnung und dem Hausrat geschieht, genügt eine formlose Vereinbarung. Sinnvoll ist es, wenn Sie die getroffene Regelung auch schriftlich festhalten und mit Ihrer beider Unterschrift bestätigen.

Wohnung

Unter "Ehewohnung" versteht der Gesetzgeber die Wohnung, in der Sie, Ihr Ehepartner und gegebenenfalls Ihre Kinder vor der Trennung zusammenlebten. Gelingt Ihnen eine Einigung über die künftige Nutzung nicht, können Sie oder Ihr Ehepartner beim Familiengericht einen Antrag auf Überlassung der Ehewohnung stellen.

Hausrat

Grundsätzlich kann jeder Ehepartner die Haushaltsgegenstände für sich beanspruchen, die in seinem Eigentum stehen. Befinden sich Dinge im gemeinsamen Eigentum, kann jeder Ehepartner verlangen, dass ihm der andere die Gegenstände überlässt und übereignet – wenn er oder sie auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Partner in stärkerem Maße angewiesen ist, als der andere oder dies aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht.

Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, gelten dabei für die Verteilung als gemeinsames Eigentum der Ehepartner – es sei denn, das Alleineigentum eines Partners steht fest. Der Ehepartner, der sein Eigentum auf den anderen übertragen muss, kann jedoch eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen.

Sind Sie sich uneins, nimmt das Familiengericht auf Antrag eine Aufteilung des Hausrates vor.

Wichtig ist es, bereits bei der Trennung eine Liste über den gemeinsamen Hausrat aufzustellen.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang