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Gerichtsverfahren und Kosten
Neben der eigentlichen Scheidung muss das Familiengericht oft noch Angelegenheiten wie Unterhalt, Vermögensausgleich oder elterliche Sorge regeln. Diese so genannten Folgesachen kann der Richter oder die Richterin auf Antrag auch gemeinsam mit der Scheidung verhandeln.
Sind die Eheleute über die Scheidung einig und in der Lage, sich einvernehmlich über so genannte Folgesachen zu einigen, kommt ein vereinfachtes Scheidungsverfahren in Betracht (einverständliche Scheidung). Das Gericht hat dann nicht mehr festzustellen, ob die Ehe gescheitert ist.
Wie teuer die Scheidung wird, hängt wesentlich von der Summe der einzelnen Streitwerte ab.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
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