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Berufsausbildung, Studium, höherer Schulabschluss
Je nachdem, über welchen Schulabschluss Sie verfügen, stehen Ihnen unterschiedliche Wege offen. Sie können mit einer Berufsausbildung oder mit einem Studium beginnen oder aber einen höheren Schulabschluss anstreben. Grundsätzlich haben Sie mit den unterschiedlichen Schulabschlüssen die folgenden Möglichkeiten:
Erfolgreicher Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Die Schüler erfüllen ihre Berufsschulpflicht in der Werkstufe. Der Übergang in die Beschäftigungs- und Arbeitswelt wird intensiv vorbereitet. Ein wichtiger Bestandteil sind Betriebspraktika. Hierbei erhalten die Schüler vielfältige Gelegenheiten, arbeitende Menschen in ihrer Arbeitsumwelt zu erleben. Sie lernen, sich zunehmend länger mit einer produktiven Tätigkeit zu beschäftigen und dabei persönliche Interessen einer zielgerichteten Tätigkeit unterzuordnen.
Es werden individuelle Lösungen für eine selbstständige Lebensführung ausgewählt. Dabei arbeiten die Jugendlichen, ihre Eltern, die Arbeitsverwaltung, die Fachdienste und Kostenträger eng zusammen.
Neben der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in tagesstrukturierenden Maßnahmen werden Möglichkeiten zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt verstärkt geprüft.
Weitere Informationen:
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Initiative Inklusion – neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze
Initiative der Allianz Arbeit + Behinderung
Erfolgreicher Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen
Eine besondere Aufgabe der Schule zur Lernförderung ist die Vorbereitung der Schüler auf die Lebens- und Arbeitswelt. Insbesondere die Fächer Hauswirtschaft und Arbeitslehre führen die Schüler entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten zur Berufswahlreife. In den Betriebspraktika lernen die Schüler die Anforderungen der Arbeitswelt kennen. Der Prozess der Berufswahl wird durch Maßnahmen der Berufsvorbereitungsjahre fortgesetzt. Den Jugendlichen stehen Wege zu einer Berufsausbildung offen. Dabei arbeiten sie, ihre Eltern, die Arbeitsverwaltung, das Berufsbildungswerk, die Fachdienste und Kostenträger eng zusammen.
Ausgeschöpft werden alle Angebote des Unterstützungsmanagements beim Übergang Schule – Ausbildung, zum Beispiel in Form des Projekts "Berufseinstiegsbegleiter" (BEB).
Hauptschulabschluss / qualifizierender Hauptschulabschluss
- Berufsausbildung mit Ausbildungsbetrieb
- Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sowohl bei der Berufsausbildung mit Ausbildungsbetrieb als auch bei der Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb der Realschulabschluss (mittlerer Schulabschluss) zuerkannt werden.
Realschulabschluss
- Berufsausbildung mit Ausbildungsbetrieb
- Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb
- Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife am Beruflichen Gymnasium
- Erlangung der Fachhochschulreife an der Fachoberschule
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Studium an einer Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie
- Berufsausbildung mit Ausbildungsbetrieb
- Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb
Fachhochschulreife
- Studium an einer Fachhochschule oder Berufsakademie
- Berufsausbildung mit Ausbildungsbetrieb
- Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb
Beachten Sie dabei unbedingt, dass bei bestimmten Bildungsgängen und Bildungsrichtungen Mindestanforderungen an Noten und spezielle Vorkenntnisse notwendig sein können!
Praktikum und Freiwilligendienste
Nach der Schule können Sie aber auch erst einmal zur Orientierung und Einschätzung Ihrer Interessen, möglicherweise aber auch zur Überbrückung, ein Praktikum absolvieren. Sammeln Sie Erfahrungen und Eindrücke für die spätere Berufs- oder Studienwahl. Natürlich kann dies auch bereits während der Schulzeit geschehen.
Auch ein Freiwilliges soziales Jahr, ein Freiwilliges ökologisches Jahr und der Europäische Freiwilligendienst sind Möglichkeiten und erweitern den Horizont. Seit dem 1. Juli 2011 gibt es zudem den Bundesfreiwilligendienst, um Erfahrungen für eine Ausbildung zu sammeln und sich gesellschaftlich zu engagieren.
Weitere Informationen:
- Berufsausbildung
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Studium
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 16.07.2014