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Schulpflicht
Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres ihren sechsten Geburtstag feiern, sind schulpflichtig. Das gleiche gilt für Kinder, die noch bis zum 30.09. eines Jahres sechs Jahre alt werden und die von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand erreicht haben.
Wenn Ihr Kind schulpflichtig ist, müssen Sie es in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden. Die Anmeldung soll im Zeitraum vom 01.08. bis zum 15.09. des Jahres vor der Einschulung erfolgen.
- Anmeldung an der Grundschule
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes wird im Zuge der Anmeldung an der Grundschule in der Schulaufnahme-Untersuchung festgestellt.
- Schulaufnahme-Untersuchung
Amt24-Informationen
Gleiche Chancen für alle Kinder: Schulvorbereitungsjahr und Schuleingangsphase
Um allen Kindern in Sachsen einen erfolgreichen Start in die Schule zu ermöglichen, beginnt die Vorbereitung auf die Schule schon im letzten Kindergartenjahr, dem sogenannten Schulvorbereitungsjahr. Das so genannte Schulvorbereitungsjahr beginnt am 01.08. jeden Jahres und endet am 31.07. des Jahres der Einschulung.
Mit der Anmeldung an der Grundschule in den Monaten August und September des Vorjahres beginnt die Schuleingangsphase. Sie ist mit dem Schulvorbereitungsjahr eng verzahnt. Grundschulen und Kindergärten kooperieren in dieser Zeit, damit die Kinder ihre künftige Schule kennenlernen.
- Schulvorbereitung
- Einschulung
Amt24-Informationen - Das Kind im Mittelpunkt – Mein Kind kommt in die Schule – ein Ratgeber für Eltern
- Ein guter Start – Grundschulen in Sachsen
Broschüren des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 16.07.2014
- Schulvorbereitung
Vom Kinderspiel auf die Schulbank, das Schulvorbereitungsjahr - Einschulung