Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Arbeit und Bildung-> Schule-> Finanzielle Hilfen und sons...
Finanzielle Hilfen und sonstige Angebote 

Schulgeld- und Lernmittelfreiheit an öffentlichen Schulen

Für den Unterricht an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen wird kein Schulgeld erhoben. Mit Ausnahme der Fachschulen stellt der Schulträger den Schülerinnen und Schülern alle notwendigen Schulbücher und (seit dem Schuljahr 2013/2014) auch alle schulbuchähnlichen Lernmittel kostenfrei zur Verfügung. Hierunter fallen neben Arbeitsheften und Kopien beispielsweise auch Atlanten, Wörterbücher, Textsammlungen, Formelsammlungen und andere Nachschlagewerke.

Für alle übrigen Dinge sind die Eltern selbst verantwortlich, dies sind zum Beispiel:

  • Schulranzen, Sportkleidung
  • Taschenrechner
  • Hefte, Blöcke, Papier, Stifte, Füller, Federmappe
  • Zirkel, Lineale, Dreiecke, sonstige Arbeitsmaterialien

Befreiung vom Schulgeld an Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen)

Schulen in freier Trägerschaft verlangen in der Regel Schulgeld. Eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen durch die Schule ist nicht zulässig (Sonderungsverbot). Die Schule entscheidet unter Beachtung des Sonderungsverbotes eigenverantwortlich, ob sie bei Familien, die sich das Schulgeld nicht oder nicht in dieser Höhe leisten können, das Schulgeld reduziert oder erlässt.

Für Schüler, die bereits im Schuljahr 2010/2011 eine Ersatzschule besucht haben, kann die Schule unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss vom Freistaat Sachsen erhalten, wenn sie auf das Schulgeld verzichtet. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Ersatzschulen dadurch bei der Einhaltung des Sonderungsverbots.

Für Schüler von Ergänzungsschulen zahlt der Freistaat Sachsen diesen Zuschuss nicht. Für Schüler von Ersatzschulen, die erstmals im Schuljahr 2011/2012 eine Ersatzschule besuchten, ist diese Zuschussmöglichkeit entfallen. Das Gleiche gilt für Schüler von Ersatzschulen, die ihre Schulart oder ihren Bildungsgang wechseln (zum Beispiel bei Wechsel auf eine weiterführende Schule oder bei Wechsel des Ausbildungsganges).

Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen kann bezahltes Schulgeld von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Schülerbeförderung

Für die Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich, in deren Gebiet die jeweilige Schule liegt.

Überwiegend wird die Schülerbeförderung im Linienverkehr durchgeführt, in einigen Fällen aber auch mit gesonderten Schulbussen. Vor allem für behinderte Schülerinnen und Schüler werden Spezialfahrzeuge eingesetzt.

Die Einzelheiten der Organisation und der Finanzierung regeln die Landkreise und kreisfreien Städte in einer Satzung. Bitte informieren Sie sich vor Ort selbst, da es unterschiedliche Organisationsmodelle gibt.

Hort und Schulen mit Ganztagsangeboten

Eltern haben die Möglichkeit, Ihre Kinder neben dem Schulunterricht betreuen zu lassen. Für Grundschülerinnen und Grundschüler steht dafür der Hort zur Verfügung. Die Grundschule und der Hort arbeiten bei Ihrer Bildungs- und Betreuungsarbeit eng zusammen. Im Hort ist eine Betreuung vor und nach dem Unterricht möglich (Früh- und Nachmittagshort). Mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Eltern und dem Träger des Hortes besteht für die Kinder ein verlässliches Betreuungsangebot. Von den Eltern werden für den Hortbesuch Gebühren erhoben.

Neben dem klassischen Hort gibt es in Sachsen zunehmend Schulen mit Ganztagsangeboten. Es gibt unterschiedliche Konzeptionen, Angebote und Formen des Unterrichts, der Erziehung und Betreuung für Kinder jeden Alters. Ihnen allen gemeinsam ist ein ganztägiges pädagogisches Konzept, mit dem die Gliederung des Schulalltags und des Unterrichts, neue Unterrichtsformen und die Gestaltung der Freizeit organisiert wird.

Schüler-BAföG

Nicht nur Studierende, sondern auch Schülerinnen und Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten:

  • Gymnasien, berufliche Gymnasien und Oberschulen ab Klasse 10 (nur bei auswärtiger Unterbringung)
  • Fach- und Berufsfachschulen
  • Schulen des Zweiten Bildungsweges (Abendoberschule, Abendgymnasium, Kolleg)

Für Schüler von Gymnasien ab Klasse 10 und von bestimmten Berufsfachschulklassen, welche vorübergehend eine Schule im Ausland besuchen (zum Beispiel Auslandsjahr), stehen darüber hinaus spezielle BAföG-Leistungen bereit.

Begabtenförderung und Stipendien

Seit 2008 betreibt das Sächsische Staatsministerium für Kultus die Beratungsstelle zur Begabtenförderung. Dort können sich Eltern in allen Fragen, die eine besondere Begabung betreffen, fachkundig beraten lassen und Informationen über die schulischen und außerschulischen Fördermöglichkeiten ihrer Kinder erhalten.

 

Kinder mit Migrationshintergrund an Gymnasien und Oberschulen können sich für ein Stipendium der START-Stiftung bewerben. Neben einer finanziellen Unterstützung kann auch eine Förderung durch eine intensive pädagogische Betreuung erfolgen.

Mehr zum Thema:

In diesem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Internetangebot lassen sich deutschlandweit Förderangebote, Beratungsstellen und Schwerpunktschulen finden. Lehrer, Eltern und Schüler erhalten umfassende Informationen über die Begabungsförderung.

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird zur Unterstützung einer beruflichen Ausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gezahlt.

Auswärtige Unterbringung von Schülern und Berufsschülern

Wenn Berufsschüler für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten. Für Schüler bestimmter allgemeinbildender Schulen, die im Internat untergebracht sind, steht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine finanzielle Unterstützung bereit.

Förderung von Klassenfahrten

Familien mit geringem Einkommen können die Kosten für Schulausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten ihrer Kinder unter bestimmten Voraussetzungen und bei rechtzeitiger Beantragung erstattet bekommen. Die Unterstützung erfolgt als sogenannte einmalige Beihilfe im Rahmen des Arbeitslosengelds II oder als einmalige Leistung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.

Es wird empfohlen, die Kostenübernahme rechtzeitig vor Beginn der Klassenfahrt beim zuständigen Grundsicherungsträger zu beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit der Bestätigung der Schule ein, dass diese Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen stattfindet. Sie können sich dies auf dem nachstehenden Formular von der Schule bestätigen lassen.

Schulstarterpaket

Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen im August eines jeden Jahres zusätzlich EUR 100,00. Die Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule, wie etwa für einen Schulranzen, für Sportbekleidung oder Schulmaterial.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 16.07.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang