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Wechsel der Schule 

Die Gründe für einen Wechsel der Schule sind vielfältig. Was auch immer Sie zu einem Schulwechsel veranlasst, unterschätzen Sie nicht die Schwierigkeiten, die damit verbunden sein können. Einerseits muss sich Ihr Kind in dem neuen Umfeld zurecht finden, andererseits sind an einen Schulwechsel oftmals Bedingungen geknüpft, die es zu beachten gilt.

Oberschule oder Gymnasium?

Eine Entscheidung, die nahezu alle Eltern von Schülerinnen und Schülern der vierten Grundschulklasse treffen müssen, ist die, ob im Anschluss an die Grundschule die Oberschule oder das Gymnasium besucht werden soll. Diese Entscheidung ist grundlegend und sollte mit Bedacht und nach eingehender Beratung mit den Lehrern getroffen werden. Da das sächsische Schulsystem aber "durchlässig" ist, können Schülerinnen und Schüler auch später in ihrer Schullaufbahn noch wechseln und einen ihnen entsprechenden Schulabschluss erreichen.

Eine klare Aussage trifft zunächst die Bildungsempfehlung, die in der 4. und für die Schüler der Oberschule in der 6. Klassenstufe, auf Wunsch auch in der 5., ausgesprochen wird. In dieser wird entsprechend der Leistungen und der persönlichen Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers entweder die Fortsetzung der Schullaufbahn an einer Oberschule oder an einem Gymnasium empfohlen.

Wenn die in der Klassenstufe 4 erteilte Bildungsempfehlung den Besuch einer Oberschule vorsieht, kann Ihr Kind das Gymnasium aber trotzdem besuchen, wenn es erfolgreich an einer Eignungsprüfung teilnimmt und die persönlichen Voraussetzungen für das Lernen an einem Gymnasium mitbringt. Mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium ist der Besuch einer Oberschule natürlich auch möglich.

Darüber hinaus ist ein Wechsel von der Oberschule an das Gymnasium nach jeder Klassenstufe unter bestimmten Leistungsvoraussetzungen möglich.

Wechsel zwischen der Förderschule und den anderen allgemeinbildenden Schulen

Ein Wechsel von einer Grundschule, Oberschule oder einem Gymnasium an eine allgemeinbildende Förderschule birgt ebenso wie in der umgekehrten Richtung für die Schüler Chancen und Risiken zugleich. Alle Beteiligten müssen eng zusammenarbeiten, um den optimalen Weg für die Schülerin oder den Schüler zu finden.

Umzug

Wenn Sie Schulkinder haben und umziehen, müssen Sie natürlich auch entscheiden, ob die Kinder an einer anderen Schule angemeldet werden müssen oder nicht.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
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Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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