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Auswahl und Anmeldung an einer Schule 

Sie erhalten hier einen Überblick über die Schularten in Sachsen, bekommen Hinweise auf weiterführende Broschüren und Internetseiten und können wichtige Details über die Anmeldeverfahren an den Schulen abrufen. Ausführliche Informationen über das sächsische Bildungssystem und die Schularten erhalten Sie hier:

Grundschule

Alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres ihr sechstes Lebensjahr vollenden, müssen für das beginnende Schuljahr an einer Grundschule angemeldet werden. Wenn Ihr Kind noch bis zum 30.09. sechs Jahre alt wird, können Sie es ebenfalls anmelden, wenn Sie das möchten.

In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, richtet sich nach dem Schulbezirk, in dem Sie wohnen. Bei den öffentlichen Grundschulen besteht also grundsätzlich keine freie Schulwahl. Soll Ihr Kind auf eine andere öffentliche Schule gehen, müssen Sie eine so genannte "Ausnahme vom Schulbezirk" beantragen.

Mit der Anmeldung der Kinder an der Grundschule beginnt die Schuleingangsphase. In dieser findet auch die Schulaufnahmeuntersuchung statt.

Schullaufberatung

Mit der Schullaufbahnberatung sollen die Eltern bei ihrer Entscheidung unterstützt werden, ob sie ihren Nachwuchs nach dem Ende der Grundschule an einer Oberschule oder an einem Gymnasium anmelden. Falls beim Schüler sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist, werden die Eltern im Rahmen der Schullaufbahnberatung zur geeigneten Förderschulart oder zur Integration in der Regelschule, beraten.

Beteiligte an der Schullaufbahnberatung

Die Schullaufbahnberatung führen in der Regel die Klassenlehrer sowie der Beratungslehrer oder der Schulleiter der Grundschule oder später der weiterführenden Schularten durch. Darüber hinaus können die Eltern auch von Schulreferenten der Sächsischen Bildungsagentur beraten werden.

Verbindliche Zeitpunkte Schullaufbahnberatung

Im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 3 wird ein erstes Beratungsgespräch zum Entwicklungsstand des Schülers mit den Eltern durchgeführt. Im ersten Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 erfolgt das zweite Beratungsgespräch mit den Eltern. Dabei wird den Eltern die voraussichtlich geeignete Schulart für den Schüler mitgeteilt. Auf Wunsch der Eltern wird ein individuelles Beratungsgespräch durch die weiterführenden Schulen und ggf. berufsbildenden Schulen gegen Ende des ersten Halbjahres der Klassenstufe 4 angeboten. Darüber hinaus ist es jederzeit auf Anfrage möglich, Gespräche mit den Lehrern über den Leistungsstand zu führen.

Über den Übergang von der Grundschule an die Oberschule oder das Gymnasium können Sie sich hier informieren:

Allgemeinbildende Förderschulen

Kinder und Jugendliche, die wegen einer Beeinträchtigung keine allgemeinen Schulen besuchen können, werden in Sachsen besonders gefördert. Eine Vielfalt von Förderformen und Förderorten wurde entwickelt.

Eine der Säulen der sonderpädagogischen Förderung in Sachsen ist der Besuch von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Förderschule. Die zweite Säule ist die Begleitung der schulischen Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Grund- und Oberschule sowie im Gymnasium, die Beratung der Lehrer und die Bereitstellung der notwendigen sonderpädagogischen Förderung. Sonderpädagogische Förderung erfolgt darüber hinaus in den Bereichen Beratung, Prävention, Kooperation sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Die Integration spielt eine besondere Rolle. Nicht behinderte und behinderte Kinder können gemeinsam lernen, wenn an der Schule die erforderliche besondere Förderung gewährleistet ist. Die Frage nach dem richtigen Lernort lässt sich nur im Einzelfall beantworten und hängt vor allem davon ab, welcher persönliche sonderpädagogische Förderbedarf bei der Schülerin oder dem Schüler gegeben ist. Dabei gilt der Grundsatz, so viel gemeinsamen Unterricht wie möglich und so viel sonderpädagogische Förderung wie notwendig anzubieten.

Schwerpunktmäßig wird die lernzielgleiche Unterrichtung körperbehinderter, hörgeschädigter, sehbehinderter, blinder, verhaltensgestörter und sprachbehinderter Schüler realisiert. Bei lernzielgleicher Integration werden alle Schüler nach den gleichen Lehrplänen oder Rahmenrichtlinien unterrichtet.

Die lernzieldifferente Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung wird derzeit an Grundschulen praktiziert. Eine lernzieldifferente Integration von lern- oder geistig behinderten Kindern in der Sekundarstufe ist in Sachsen nicht möglich.

Um das Recht junger Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf Bildung und Erziehung weiterhin auf dem anerkannt hohen Niveau zu sichern, ist die allgemeinbildende Förderschule für den Freistaat Sachsen auch künftig unverzichtbar. Neben den Förderschulen, Förderzentren und Förderschulzentren entwickelten sich Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung an unterschiedlichen Lernorten. Vorbeugende Maßnahmen – zum Beispiel die förderpädagogische und diagnostische Arbeit der Beratungsstellen – erfahren zunehmend eine höhere Bewertung.

Die allgemeinbildenden Förderschulen bereiten die Schülerinnen und Schüler auf ein selbstständiges und selbstverantwortetes Leben in der Gemeinschaft und auf eine berufliche Tätigkeit vor. Sie unterstützen und begleiten die Kinder und Jugendlichen durch individuelle Hilfen. Sonderpädagogisch ausgebildete Lehrer vermitteln eine ihren Schülern angemessene Bildung, Ausbildung und Erziehung. Förderpädagogische Maßnahmen, eine spezielle Ausstattung der Klassen- und Fachräume sowie die Klassenstärken ermöglichen die (Wieder-)eingliederung in andere allgemeinbildende Schulen.

Es gibt acht Förderschultypen:

  • Schulen für Blinde und Sehbehinderte
  • Schulen für Hörgeschädigte
  • Schulen für geistig Behinderte
  • Schulen für Körperbehinderte
  • Schulen zur Lernförderung
  • Sprachheilschulen
  • Schulen für Erziehungshilfe
  • Klinik- und Krankenhausschulen

Mittelschule, Oberschule

Die Oberschule vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung und schafft Voraussetzungen für eine berufliche Qualifizierung. Sie umfasst die Klassenstufen 5 bis 10.

Die Schüler können hier den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss erwerben. Entsprechend des angestrebten Abschlusses wird der Unterricht ab der Klassenstufe 7 im Haupt- oder Realschulbildungsgang erteilt.

Durch die Wahl eines Neigungskurses können sich die Schüler in den Klassen 7 bis 9 entsprechend ihrer Interessen und beruflichen Pläne orientieren und spezialisieren:

  • Naturwissenschaft und Technik
  • Kunst und Kultur
  • Soziales und gesellschaftliches Handeln
  • Sprache und Kommunikation
  • Gesundheit und Sport
  • Informatik und Medien
  • Unternehmerisches Handeln

Oberschule

Mit dem Schuljahr 2013/14 wurde im Freistaat Sachsen die Mittelschule zur Oberschule weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stehen neben der stärkeren individuellen Förderung der Schüler eine bessere Berufs- und Studienorientierung sowie die bessere Durchlässigkeit des Schulsystems hin zum Gymnasium, zum Beruflichen Gymnasium und zur Fachoberschule.

Gymnasium

Das Gymnasium führt von der 5. bis zur 12. Klasse zum Abitur, der allgemeinen Hochschulreife. In den acht Jahren erwerben die Schüler Wissen, Methodenkompetenz und Werte, die sie für ein Studium oder eine Berufsausbildung befähigen. Am Gymnasium gibt es folgende Profile:

  • gesellschaftswissenschaftlich
  • künstlerisch
  • naturwissenschaftlich
  • sportlich
  • sprachlich

Begabte und Hochbegabte werden in Sachsen besonders gefördert. Es gibt Gymnasien mit vertiefter Ausbildung und mit dem Landesgymnasium St. Afra zu Meißen auch ein Gymnasium für Hochbegabte. Während in den Gymnasien mit vertiefter Ausbildung Begabungen in einem Bereich besonders gestärkt werden (mathematisch-naturwissenschaftlich, sprachlich, musisch oder sportlich), stehen in St. Afra die Förderung von Hoch- und Mehrfachbegabungen, von selbstständigem Lernen und der Einsatz für die Gemeinschaft im Vordergrund.

Schulversuch Gemeinschaftsschulen

In Sachsen werden in Schulversuchen verschiedene Gemeinschaftsschulmodelle erprobt. Gemeinschaftsschulen zielen auf ein längeres gemeinsames Lernen der Schüler. So können in einer solchen Schule verschiedene Bildungswege (zum Beispiel Grundschule und Oberschule oder Oberschule und Gymnasium) zusammengefasst werden, wobei die bisherigen Schulabschlüsse weiterhin erreicht werden können. Solche Schulversuche müssen vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus genehmigt werden.

Berufsbildende Schulen

In Sachsen gibt es die berufsbildenden Schularten Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium und Fachschule. Sie sind in Beruflichen Schulzentren zusammengefasst.

Die Berufsschule wird von Schülern besucht, die eine Berufsausbildung/Lehre in einem der rund 350 anerkannten Ausbildungsberufe absolvieren. Sie schließen dazu einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab, bei dem in der Regel der praktische Unterricht stattfindet und erwerben in der Berufsschule die theoretischen und allgemeinen Kenntnisse (Duales System). Des Weiteren können Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) absolvieren. Im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) kann man eine Grundstufenausbildung für mehrere verwandte Berufe durchführen, um anschließend eine Berufsausbildung zu beginnen oder ab der Fachstufe (zweites Lehrjahr) fortsetzen zu können. Schülern ohne Schulabschluss wird nach erfolgreicher Teilnahme am BGJ oder BVJ der Hauptschulabschluss zuerkannt.

An der Berufsfachschule kann in einem von etwa 40 Bildungsgängen ein Berufsabschluss erworben werden, vorwiegend im modernen Dienstleistungssektor. Dabei werden theoretische und praktische Kenntnisse gleichermaßen an der Schule vermittelt.

An der Fachoberschule können Jugendliche und Erwachsene die Fachhochschulreife erlangen, welche ein Studium an einer Fachhochschule ermöglicht. Die Ausbildung dauert für Schüler mit Realschulabschluss zwei Jahre, für Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung ein Jahr.

Am Beruflichen Gymnasium können Absolventen der Oberschule mit einem guten Realschulabschluss in drei Jahren die allgemeine Hochschulreife erlangen, die zum Studium an allen Hochschulen berechtigt. Sie erhalten neben allgemeinbildendem auch berufsbezogenen Unterricht, der sie an die Berufswelt heranführt.

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Sie bieten Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung und beruflichen Erfahrungen zusätzliche Qualifikationen für das Berufsleben.

Duale Berufsausbildung mit Abitur in Sachsen (DuBAS)

Seit dem Schuljahr 2011/2012 kann man einen Berufsabschluss und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Doppelpack erwerben. Die "Dualen Berufsausbildung mit Abitur in Sachsen" (DuBAS) kombiniert die praktische Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum und im Ausbildungsbetrieb sowie den schulische Teil am Beruflichen Gymnasium und an der Berufsschule.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014

 
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