Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Familienrecht-> Den Kindern gerecht: Kindsc...-> Umgang formt den Menschen: ...
Umgang formt den Menschen: Umgangsrecht 

Ein Kind braucht den Kontakt zu seinen nächsten Verwandten und Bezugspersonen, um sich gesund entwickeln zu können. Diesem Grundsatz entspricht seit 1998 das reformierte Umgangsrecht. Auch nach Trennung und Scheidung sollen dem Kind die vertrauten Beziehungen so weit als möglich erhalten bleiben. Per Gesetz haben Sie als Eltern sogar den Umgang mit nahestehenden Personen zu ermöglichen und zu unterstützen.

Recht auf Umgang haben neben den Eltern und dem Kind die Großeltern und Geschwister. Auch enge Bezugspersonen, die für das Kind tatsächlich die Verantwortung tragen oder getragen haben, zählen hinzu.

Wenn es dem Kind schadet, kann das Familiengericht den Umgang zu bestimmten Personen einschränken oder ganz verbieten.

Kinder dürfen sich gegen Besuchsverbot wehren

Nach einer Trennung ist dem anderen Elternteil schnell schlechte Einflussnahme nachgesagt. Kaum ein Kind wird sich dann dem Besuchsverbot von Mutter oder Vater entgegenstellen. Hinnehmen muss es ein solches Verbot aber nicht. Das Kind oder eine Vertrauensperson kann zum Jugendamt gehen und um Vermittlung bitten.

Hält der eine Elternteil an dem Besuchsverbot fest, entscheidet auf Antrag das Familiengericht. Der Umgang kann dann auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

Zum Äußersten muss es dennoch nicht kommen, denn vor der Vollstreckung bleibt noch immer das Signal eines Vermittlungsverfahrens.

Gemeinsam regeln, wie oft man sich sieht

Wer die Kinder wie oft sieht, haben die Beteiligten selbst zu regeln. Ist eine Einigung unmöglich, kann jeder Umgangsberechtigte beim Familiengericht einen gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen. Dann entscheidet der Familiengericht, welche Kontakte für das Kind gut und richtig sind.

Dazu muss es nicht kommen, wenn die Angehörigen mit ihren Zwistigkeiten die Beratungsangebote der Jugendhilfe oder des Jugendamts nutzen und sich nach deren Vermittlungsvorschlägen richten.

Ermutigung zu Anruf, Brief und Besuch

Kinder spüren Spannungen, die nach der Trennung zwischen den Eltern herrschen. Gerade deshalb müssen Vater und Mutter ihre Kinder zu einem Anruf, einen Brief oder einen Besuch ermutigen.

Eltern müssen Kontakte der Kinder erwidern

Mancher überwindet seinen Trennungsschmerz, indem er sein Kind einfach "vergisst". Reagieren Vater oder Mutter gar nicht mehr auf Kontaktversuche, vermag das Jugendamt zu helfen. Das Kind kann sich direkt an die Beratungsstelle wenden. Hier wird man dem verlorenen Elternteil klarzumachen versuchen, wie wichtig die Begegnungen sind. Ist die Einigung erfolglos, wird die Entscheidung ein Fall fürs Familiengericht.

Hinweis: Kosten, die beim Besuch für Fahrt, Verpflegung und Unterbringung entstehen, sind nicht als eine Leistung im Sinne von Unterhalt zu verstehen. So darf der Kindesunterhalt nicht für die Zeiten gekürzt werden, in denen sich das Kind beim Umgangsberechtigten aufhält.

Rechtsgrundlage

Umgang mit Eltern und anderen Bezugspersonen

Gerichtliche Verfahren


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang