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Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Leben mit einer Behinderung-> Pflegeversicherung
Pflegeversicherung 

Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen bei ambulanter Pflege zu Hause und stationärer Pflege im Heim. Möglich ist auch teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. In Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag erbracht. Anstelle ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst ist aber auch ein monatliches Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige oder andere Personen möglich sowie eine Kombination von beidem. Außerdem werden bei häuslicher Pflege die erforderlichen Pflegehilfsmittel gewährt.

Voraussetzung, dass die Leistung gewährt werden kann, ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit heißt, auf Dauer erhebliche Hilfe (mindestens 90 Minuten täglich) bei den notwendigen alltäglichen Verrichtungen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung zu benötigen. Anderweitiger Hilfebedarf (zum Beispiel Betreuungsbedarf) bleibt unberücksichtigt.

Beim Grad der Pflegebedürftigkeit gibt es deutliche Unterschiede. Er richtet sich danach, inwieweit einzelne Hilfen nötig sind und wie viel Zeit sie beanspruchen. Es werden drei Pflegestufen (Stufe I bis III) unterschieden.

Durch die Pflegeversicherung werden auch Leistungen bei Vorliegen der sogenannten Pflegestufe 0 gewährt. Diese liegt vor, wenn der Hilfebedarf nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht und vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde.

Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz vom 17. Dezember 2014 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung zum 01. Januar 2015 weiter verbessert.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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