Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Leben mit einer Behinderung-> Bildung-> Berufsausbildung
Berufsausbildung 

Auf ihrem Weg in das Berufsleben stehen Menschen mit Behinderungen vor ganz besonderen Herausforderungen. Denn nicht jeder Beruf ist aufgrund seiner physischen oder psychischen Anforderungen für die Betroffenen geeignet. Daher sind die Berufswahl, das Kennenlernen der eigenen Stärken und die realistische Einschätzung der zukünftigen Leistungsfähigkeit für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung von großer Bedeutung. In den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie speziellen Förderschulen hat die Vorbereitung auf Beruf und Leben deshalb für Schüler mit Behinderungen einen besonderen Stellenwert.

Unterstützung bei der Berufswahl

Spezielle Berufsberater und Berufsberaterinnen für Menschen mit einer Behinderung werden bei ihrer Tätigkeit durch medizinisches, psychologisches und beratendes Personal unterstützt. Die Aufgabe der Berufsberater geht dabei über das Finden eines geeigneten Berufs für den behinderten Menschen hinaus. Berufsberater helfen bei der Suche nach einem entsprechenden Ausbildungsplatz und können auch, wenn die Behinderung eine betriebliche Ausbildung nicht zulässt, einen Ausbildungsplatz in einem Berufsbildungswerk oder bei einem anderen Bildungsträger vermitteln. Zudem besteht die Möglichkeit, dass behinderten Jugendlichen von der Berufsberatung ein Lehrgang zur Berufsfindung/Arbeitserprobung angeboten wird.

Eine Hilfe zur Berufsorientierung bietet auch das Berufsvorbereitungsjahr, das sich besonders an Schüler ohne Hauptschulabschluss und Abgänger der Förderschulen richtet. Das Berufsvorbereitungsjahr hilft Defizite abzubauen und bereitet auf den Eintritt in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt vor. Die Teilnehmer bekommen die Möglichkeit, ihre individuellen Fähigkeiten auszubauen und sich beruflich zu orientieren. Bei erfolgreichem Abschluss erwirbt der Schüler eine dem Hauptschulabschluss gleichwertige Qualifikation.

Förderung der Berufsausbildung

Mit Förderung durch die zuständige Agentur für Arbeit kann auch abweichend von den Ausbildungsordnungen für anerkannte Ausbildungsberufe oder in besonderen Berufen für behinderte Menschen ausgebildet werden. Besonders die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern haben Regelungen für solche Berufe in vielen Berufsbereichen erlassen.

Hinweis: Falls es erforderlich ist, können für behinderte Menschen Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen modifiziert werden, beispielsweise durch die behinderungsgerechte Gestaltung von Ausbildungsabschnitten, durch Zulassung besonderer Hilfsmittel oder durch Einschaltung eines "Dolmetschers" bei Prüfungen.

Die Aufgabe von Berufsberatern ist es auch, die notwendigen Schritte zur Inanspruchnahme von finanziellen Förderungsmöglichkeiten für behinderte Auszubildende und für den Arbeitgeber einzuleiten. So kann Arbeitgebern ein monatlicher Zuschuss bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung gezahlt werden, wenn sie behinderte Menschen ausbilden. Weitere Zuschüsse und Darlehen sind möglich, um die Kosten für die behindertengerechte Ausstattung des Ausbildungsplatzes und für überdurchschnittlich hohen Betreuungsaufwand abzudecken. Daneben bieten die Integrationsfachdienste umfangreiche Hilfen zur behindertengerechten Ausstattung eines Ausbildungsplatzes an.

Wenn behinderten Jugendlichen trotz der Hilfen keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf möglich ist, stehen besondere Ausbildungsgänge zur Verfügung. Die Berufsausbildung wird dann in der Regel wie in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem Betrieb gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt. Ergänzend dazu bieten Berufsbildungswerke betriebsnahe Ausbildungen an, die auf die speziellen Belange unterschiedlicher Behinderungen ausgerichtet sind. Auch hier wird der theoretische Teil der Ausbildung an einer Berufsschule absolviert. In Sachsen existieren Berufsbildungswerke für Körperbehinderte in Dresden, für Blinde und Sehbehinderte in Chemnitz und für Hör- und Sprachgeschädigte in Leipzig. Ausbildungsbegleitend werden die Jugendlichen medizinisch, psychologisch und sonderpädagogisch betreut. Weitere Fachkräfte kümmern sich um die individuellen Bedürfnisse der Auszubildenden. Vor Beginn der Ausbildung sind auch berufsvorbereitende Maßnahmen möglich. Die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk ist oft mit einer Internatsunterbringung verbunden.

Wichtig bei der Eingliederung von behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das enge Zusammenwirken von Schulen, der Agentur für Arbeit, des Integrationsfachdienstes, von Industrie und Handwerk, dem Elternhaus sowie sonstiger Partner. Projekte dieser Art erfahren jeweils regional unterschiedliche Ausprägungen.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 31.07.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang