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Ermäßigung bei oder Befreiung von der Kurtaxe
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und höher erhalten in der Regel aufgrund ihrer höheren Kurbedürftigkeit eine Ermäßigung bei der Zahlung der Kurtaxe von bis zu 50 Prozent.
Außerdem werden in der Regel Begleitpersonen eines Schwerbehinderten von der Kurtaxe befreit, wenn dieser auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B).
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Kurtaxe-Satzungen der jeweiligen Gemeinden und können bei den Gemeinde- oder Kurverwaltungen erfragt werden.
Hinweis: Als Legimitation für die Inanspruchnahme der Ermäßigung beziehungsweise Befreiung wird in der Regel die Vorlage des Schwerbehindertenausweises verlangt.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.01.2014