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Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Leben mit einer Behinderung-> Leistungen für behinderte M...-> Integrationsprojekte
Integrationsprojekte 

Integrationsprojekte sind

  • rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen),
  • unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) und
  • Abteilungen (Integrationsabteilungen).

Sie sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und dienen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, deren Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt trotz Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Integrationsprojekte werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert. Sie können finanzielle Unterstützung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung und für besonderen Aufwand erhalten.


HINWEIS: Integrationsfirmen in Sachsen haben sich zu einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Eine Übersicht über die Mitgliedsfirmen und deren Geschäftsfelder finden Sie in deren Internetauftritt in der Rubrik "Mitglieder":



Zielgruppen

Integrationsprojekte richten sich vor allem an folgende Menschen mit Behinderungen:

  • schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung
    (Die Behinderung muss sich für die Betroffenen im Arbeitsleben so nachteilig auswirken, dass sie allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsprojekts erschwert oder verhindert.)
  • schwerbehinderte Menschen, die nach gezielter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder in einer psychiatrischen Einrichtung für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen
  • schwerbehinderte Menschen nach Beendigung einer schulischen Bildung, die nur dann Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sie zuvor in einem Integrationsprojekt an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen und dort beschäftigt und weiterqualifiziert werden

Aufgaben

Integrationsunternehmen müssen mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Menschen der genannten Zielgruppen beschäftigen. Ihr Anteil an allen beschäftigten Mitarbeitern soll aber 50 Prozent nicht übersteigen.

Die Integrationsprojekte haben folgende Aufgaben:

  • Sie bieten den schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, unterstützen, soweit es notwendig ist, die berufliche Fort- und Weiterbildung oder geben Gelegenheit zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen.
  • Sie unterstützen die schwerbehinderten Mitarbeiter bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bieten vorbereitende Maßnahmen.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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