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Förderung von Umbauten 

Pflegeversicherung, Rehabilitationsträger, Integrationsamt

Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen an den Kosten der Herstellung der Barrierefreiheit in der Wohnsituation der Betroffenen. Genauere Auskünfte erteilen die Pflegekassen und die Wohnberatungsstellen.

Die Kosten für die Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung übernehmen verschiedene Rehabilitationsträger (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Sozialhilfeträger). Nachrangig können Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe beim Integrationsamt beantragt werden.

Es empfiehlt sich, frühzeitig mit jenem Rehabilitationsträger Kontakt aufzunehmen, den Sie selbst für zuständig halten, oder wenden Sie sich an eine der gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger in Sachsen.


HINWEIS: Sowohl die gemeinsamen Servicestellen als auch die Rehabilitationsträger (zum Beispiel Kranken-, Renten-, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) nehmen Anträge entgegen – selbst dann, wenn eigentlich ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Ein besonderes Zuständigkeitsklärungsverfahren garantiert den Betroffenen dabei die schnelle Leistungserbringung.

Weitere Auskünfte erteilen die Wohnberatungsstellen der Kreisfreien Stadt oder des Landkreises.

Freistaat Sachsen

Der Freistaat Sachsen fördert die nachträgliche bedarfsgerechte Anpassung bestehender Wohngebäude und Wohnungen für integrative generationenübergreifende Wohnformen mit einem öffentlichen Darlehen.

Der Schwerpunkt liegt auf Lösungen, die für ältere Menschen, Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderungen gleichermaßen geeignet sind. Sie sollen für alle Wohn-, Betätigungs- und Kommunikationsmöglichkeiten bieten und gleichzeitig für eine eventuelle Phase der Betreuung geeignet sein.


DETAILS:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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