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Was kann als Design geschützt werden?
Attraktives Design ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für neue Produkte. Es kann das Kernstück einer erfolgreichen Marketingstrategie sein. Bevor Sie ein neues Produkt vermarkten, sollten Sie das Design Ihres Produktes schützen lassen. Die Eintragung als Design gewährt Ihnen das ausschließliche Recht, dieses zu benutzen.
Designs sind zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen von handwerklichen oder industriellen Erzeugnissen oder Erzeugnisteilen, die sich aus den Merkmalen von Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur oder den verwendeten Werkstoffen ergeben.
Auch Verpackungen, Ausstattungen oder Einzelteile eines komplexen Erzeugnisses können als Design angemeldet werden.
Wo kann ich recherchieren?
Bevor Sie ein Design anmelden, sollten Sie – wie bei allen Schutzrechten – eine Recherche durchführen, um zu prüfen, ob das von Ihnen entwickelte Design neu ist. Hierbei gelten Muster auch dann als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden. Darüber hinaus muss sich der Gesamteindruck des Musters vom Gesamteindruck anderer, bereits bekannter oder angemeldeter Muster unterscheiden. Das Muster muss "Eigenart" besitzen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hält in seinen Recherchesälen (früher "Auslegehallen") in München und Berlin eine Vielzahl von Sammlungen und Recherche-Hilfen bereit. Mit diesen Hilfsmitteln können Sie selbst recherchieren, beispielsweise nach dem Stand der Technik, Anmelder- oder Erfindernamen, Patenten, Marken, Gebrauchsmustern und Designs oder nach dem Rechts- und Verfahrensstand von Schutzrechten.
Im Internetportal "DPMA-Register" stehen Ihnen zudem Datenbanken zur Verfügung, die Sie für eine Recherche extern nutzen können.
- DPMA-Recherchesäle
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DPMA-Register (Online-Datenbanken)
Deutsches Patent- und Markenamt
Empfehlenswert ist allerdings die Recherche in einem Patentinformationszentrum, da Sie dort auf Wunsch kompetente Unterstützung erhalten – besonders dabei, welche rechtlichen Aspekte Sie berücksichtigen müssen. Auch im Hinblick auf die Vollständigkeit Ihrer Recherche ist eine Beratung durch Fachleute empfehlenswert.
In Sachsen gibt es die folgenden Patentinformationszentren:
- Patentinformationszentrum an der Technischen Universität Chemnitz
- Patentinformationszentrum an der Technischen Universität Dresden
- Patentinformationszentrum an der Agentur für Innovationsförderung und Technologietransfer GmbH Leipzig (AGIL)
Wie melde ich ein Design an?
Ergibt die Recherche, dass Ihr Design neu und "eigenartig" ist, können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Designregister stellen. Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen, erfahren Sie in der Amt24-Verfahrensbeschreibung "Design anmelden".
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie dabei vorgehen, sollten Sie einen Patentanwalt hinzuziehen.
Im bundesweiten amtlichen Patentanwaltsverzeichnis können Sie gezielt nach einem Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen. Kontakt zu Anwälten erhalten Sie auch über die Seiten der Rechtsanwaltskammer Sachsen.
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Bundesweites Amtliches Patentanwaltsverzeichnis
Patentanwaltskammer -
Rechtsanwalts-Suchdienst
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Was geschieht nach der Anmeldung?
Nach einer Prüfung formeller und sachlicher Erfordernisse wird das Design registriert und im Designblatt veröffentlicht. Mit der Eintragung haben Sie als Inhaber ein ausschließliches Benutzungsrecht.
Design werden im Streitfall durch Zivilgerichte hinsichtlich der Erfüllung der materiellen Schutzvoraussetzungen geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Mit einem Design können Sie das Design Ihres Produktes zunächst für fünf Jahre schützen lassen. Durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr ist es möglich, den Schutz alle fünf Jahre um weitere fünf Jahre zu verlängern. 25 Jahre nach dem Anmeldetag endet der Schutz in jedem Fall.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014