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Forschung und daraus resultierende Innovationen sind für Unternehmen oft mit hohem finanziellen Aufwand verbunden. Informieren Sie sich in den Amt24-Verfahrensbeschreibungen, welche finanziellen Hilfen Sie eventuell erhalten können.
Förderprogramme in Sachsen
Mit der Technologieförderung unterstützt der Freistaat Sachsen das Innovationsgeschehen in der sächsischen Wirtschaft. Neben Landesmitteln werden die Programme aus EU-Strukturfondsmitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds) finanziert. Für die neue Förderperiode von 2014 bis 2020 plant die Staatsregierung, die bewährten EFRE- und ESF kofinanzierten Programmbausteine fortzuführen.
Im Bereich der ESF-Förderung wird angestrebt, das Innovationsassistentenprogramm um weitere personenbezogene Fördermaßnahmen zu erweitern. Bis zur Genehmigung der Operationellen Programme durch die Europäische Kommission gelten die bisherigen Förderinstrumente fort.
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Finanzielle Förderungen für Unternehmen
Amt24-Informationen
Wettbewerbe in Sachsen
Neben klassischen Förderungen in Form von Zuschüssen oder Darlehen haben Sie auch die Möglichkeit, mit Ihrer Innovation an Wettbewerben teilzunehmen und so vielleicht einen Teil Ihrer Aufwendungen in Form eines Preisgeldes zurückzubekommen.
Die Sächsische Staatsregierung hat folgende Wettbewerbe initiiert:
- futureSAX-Ideenwettbewerb
- Innovationspreis des Freistaates Sachsen
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Designpreis
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Förderprogramme – überregional
Zur Forschungs- und Innovationsförderung der Bundesregierung, der Bundesländer und der Europäischen Union können Sie sich unter der Internetadresse www.foerderinfo.bund.de informieren. Speziell für kleine und mittlere Unternehmen wurde dort ein Beratungsservice eingerichtet.
Förderberatung "Forschung und Innovation"
Einen Überblick über sämtliche Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU erhalten in der Förderdatenbank des Bundes. Unter den entsprechenden Stichworten können Sie darin die Programme für Innovation, Forschung und Technologie aufrufen.
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www.foerderinfo.bund.de
foerderinfo.bund -
Förderdatenbank des Bundes
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
KMU-innovativ: Vorfahrt für Spitzenforschung im Mittelstand
Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen Spitzenforschung betreibt, können Sie bevorzugt Zugang zu Förderprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten. Unter der Internetadresse www.foerderinfo.bund.de finden Sie, um welche Programme es sich handelt und wie Sie allgemeine und spezielle Fragen zur Antragstellung klären können.
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Forschungs- und Innnovationsförderung für KMU
foerderinfo.bund
Zu den Förderungen erhalten Sie auch telefonische Auskunft, der Anruf ist kostenlos.
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Forschungsförderung:
Telefon 0800 2623-008 -
Lotsendienst für Unternehmen:
Telefon 0800 2623–009
Überblick über Technologie- und Innovationsförderungen
In der Internet-Rubrik "Technologie und Innovation" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie die Fördermaßnahmen dieses Ministeriums auf den Gebieten:
- Technologieförderung Mittelstand
- Innovative Unternehmensgründungen
- Innovationsberatung Mittelstand
- Technologietransfer Mittelstand
- Forschungsinfrastruktur Mittelstand
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Innovationsförderung im Mittelstand
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Finanzielle Hilfe zur Sicherung von Schutzrechten
Produzierende kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, können im Rahmen des Projektes "KMU-Patentaktion" finanzielle Unterstützung erhalten. Das Förderprogramm ist Teil der Initiative "SIGNO – Schutz von Ideen für die Gewerbliche Nutzung" (vormals "INSTI") des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Bei den Partnern des bundesweiten SIGNO-Netzwerkes können Erfinder zudem eine kostenlose Erstauskunft zu Themen wie Bewertung, Schutz und Vermarktung ihrer Erfindung erhalten.
- KMU-Patentaktion
- Erfinderfachauskunft
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SIGNO-Partner vor Ort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie etwas erfunden haben, sich die Kosten eines Patents oder eines anderen Schutzrechtes jedoch nicht leisten können, besteht für Sie die Möglichkeit, beim Deutschen Patent- und Markenamt diese finanzielle Leistung zu beantragen.
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Verfahrenskostenhilfe (Schutzrechte)
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 21.08.2014