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Wechsel von Studiengang und Studienort 

Fassen Sie einen Wechsel der Fachrichtung oder des Studienortes ins Auge? Das ist nicht in jedem Fall möglich. So könnte etwa die Zulassung für den gewählten Studiengang beschränkt sein. Sollten Sie einen zulassungsbeschränkten Studiengang besuchen, insbesondere wenn Sie Ihren Studienplatz über die Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben, können Sie den Studienort nicht ohne Weiteres wechseln.

Prüfen Sie auch, inwieweit Ihre schon erbrachten Leistungen für den neuen Studiengang oder an der neuen Hochschule anerkannt werden (Prüfungsleistungen, Scheine, Praktika).

Studienberatung

Nehmen Sie die Studienfachberatung an Ihrem gewünschten neuen Fachbereich in Anspruch. Ansprechpartner ist die Leitung des neuen Fachbereichs. Wenn Sie nach dem zweiten Semester einen Studienfachwechsel planen, ist eine studienfachliche Beratung Pflicht; bei der Zulassung für den neuen Fachbereich müssen Sie einen schriftlichen Nachweis darüber erbringen.

Frühzeitige Bewerbung

Um eine Zulassung zum entsprechenden Fachsemester müssen Sie sich frühzeitig bewerben. Über einzuhaltende Fristen informiert Sie die zuständige Hochschule.

Tausch des Studienplatzes

Ein Studienplatz-Tausch ist nur mit Einwilligung der Hochschule möglich. Nach einem geeigneten Tauschpartner können Sie in den folgenden Online-Angeboten suchen. Darüber hinaus finden Sie dort auch noch weitere Informationen und Tipps rund um den Wechsel:

BAföG-Anspruch bei Studienfach-Wechsel

Beachten Sie, dass ein Studienwechsel Ihren BAföG-Anspruch gefährden kann. Wenn Sie die Förderung erhalten, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Amt für Ausbildungsförderung ("BAföG-Amt") bei Ihrem zuständigen Studentenwerk in Verbindung setzen.

Bei diesem erhalten Sie auch weitere Informationen über die Auswirkungen eines Wechsels von Studiengang oder Studienort.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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