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Beendigung Studium (ausländische Studierende) 

Als Hochschulabsolventin oder -absolvent aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Möchten Sie als Staatsbürger eines anderen Landes nach erfolgreichem Studienabschluss in Deutschland eine entsprechende Beschäftigung aufnehmen, kann die Ausländerbehörde Ihnen die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate verlängern, um Ihnen Zeit für die Suche nach einem angemessenen Arbeitsplatz zu geben. Die beabsichtigte Beschäftigung muss jedoch im Einklang mit der gesetzlich geregelten Arbeitsmigration stehen.

Falls Sie dem Studium ein fachbezogenes Praktikums anschließen möchten, können Sie ebenfalls eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Voraussetzung: Ihr Praktikum ist als notwendiger Teil der Ausbildung anzusehen.

Hatten Sie als Studentin oder Student aus dem Ausland eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Ausbildung, ist der Aufenthaltszweck mit Abschluss der Ausbildung erfüllt – der Aufenthaltstitel kann nicht verlängert werden.

Ausnahmeregelungen

Weitere Informationen über Ausnahmeregelungen – wie etwa für ausländische Hochschulabsolventen, die sich zu Promotionszwecken oder als Gastwissenschaftler in Deutschland aufhalten möchten – bieten die Ausländerbehörden und die Agenturen für Arbeit. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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