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Freie Berufe: Psychotherapeut, Psychotherapeutin 
Ausübung des Berufs des Psychotherapeuten


HINWEIS: Die Tätigkeit der Psychotherapeuten ist als Gesundheitsberuf nicht durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie abgedeckt. Verwaltungsverfahren in Zusammenhang können deshalb nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.

Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform

HINWEIS: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.


Zur Ausübung der Berufe

  • Psychologischer Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin und
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, -therapeutin

müssen Sie die Mitgliedschaft in der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) beantragen und bei Ihrem Antrag die erforderliche fachliche und persönliche Kompetenz und eine entsprechende Ausbildung in Form Ihrer Approbation oder Berufserlaubnis nachweisen.


HINWEIS: Der Kammer gehören als Pflichtmitglieder alle aufgrund einer Berufserlaubnis oder Approbation zur Ausübung ihres Berufes berechtigten Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an, die im Freistaat Sachsen ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Hauptwohnung dort haben.


DETAILS:
WEITERE VERFAHREN ZUM THEMA:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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