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HINWEIS: Die Tätigkeit der Psychotherapeuten ist als Gesundheitsberuf nicht durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie abgedeckt. Verwaltungsverfahren in Zusammenhang können deshalb nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.
Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
HINWEIS: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.
- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Zur Ausübung der Berufe
- Psychologischer Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin und
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, -therapeutin
müssen Sie die Mitgliedschaft in der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) beantragen und bei Ihrem Antrag die erforderliche fachliche und persönliche Kompetenz und eine entsprechende Ausbildung in Form Ihrer Approbation oder Berufserlaubnis nachweisen.
HINWEIS: Der Kammer gehören als Pflichtmitglieder alle aufgrund einer Berufserlaubnis oder Approbation zur Ausübung ihres Berufes berechtigten Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an, die im Freistaat Sachsen ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Hauptwohnung dort haben.
DETAILS:
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf beim Gesundheitsamt anzeigen
- Selbstständige Tätigkeit in einem Heilberuf, Änderungsanzeige beim Gesundheitsamt
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
WEITERE VERFAHREN ZUM THEMA:
- Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen durch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2014