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Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten. Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab.- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
Hinweis: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.
- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Zur freiberuflichen Ausübung des Berufes des Tierarztes müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen. Des weiteren müssen Sie mit Ihrer Anzeige die Approbation als Tierärztin beziehungsweise Tierarzt nachweisen.
Mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt verpflichten Sie sich außerdem im Rahmen der Pflichtmitgliedschaft bei der Sächsischen Landestierärztekammer, sich beständig fortzubilden (§ 3 Absatz 4 der Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer – Besondere Berufspflichten).
- Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer
Sächsische Landestierärztekammer
Details:
- Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung beantragen
- Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt / Tierärztin bei der Sächsischen Landestierärztekammer melden
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt / Tierärztin beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen
- Selbstständige Tätigkeit als Tierarzt / Tierärztin, Änderungsanzeige bei der Landestierärztekammer
- Tierarzt / Tierärztin, Änderungsanzeige beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
- Tierärztliche Hausapotheke anzeigen
- Tierärztliche Hausapothekenbescheinigung beantragen
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Tipp: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Tierarzt / Tierärztin in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerechtliche Vorgänge beziehen. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.
- Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Am24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014