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TIPP: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Erbringung von Dolmetscher-Dienstleistungen in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerrechtliche Vorgänge beziehen. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.
Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
HINWEIS: Steht kein beruflicher Vorbehalt entgegen, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.
- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Wenn Sie sich im Freistaat Sachsen freiberuflich als
- Dolmetscher / Dolmetscherin,
- Übersetzer / Übersetzerin oder
- Gebärdensprachdolmetscher / -dolmetscherin
niederlassen wollen, müssen Sie Ihre Qualifikation nachweisen.
Sprachübertragungen für gerichtliche und behördliche Zwecke dürfen Sie übernehmen, wenn Sie als Dolmetscher oder Übersetzer öffentlich bestellt und allgemein beeidigt sind. Das Sächsische Dolmetschergesetz sieht hierfür eine Prüfung vor.
DETAILS:
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
- Bestellung und Beeidigung als Dolmetscher, Übersetzer oder Gebärdensprachdolmetscher beantragen
- Dolmetscher- und Übersetzerprüfung
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2014