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Freie Berufe: Steuerberater, Steuerberaterin 
Ausübung des Berufs des Steuerberaters

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.

Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Um Steuerberaterin / Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte / Steuerbevollmächtigter zu werden, benötigen Sie eine Bestellung von der zuständigen Steuerberaterkammer. Voraussetzung sind eine entsprechende berufliche Qualifikation und eine mehrjährige Berufserfahrung. Sie müssen zudem grundsätzlich die Steuerberaterprüfung ablegen.

Sind Sie Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, können Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich Hilfeleistungen in Steuersachen anbieten. Für diese Tätigkeit ist die Steuerberaterprüfung nicht erforderlich.

Es können auch Steuerberatungsgesellschaften anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Mehr zum Thema:

Tipp: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Erbringung von Dienstleistungen als Steuerberater / Steuerberaterin in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.

 


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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