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Behandlungskosten, Hilfe bei Schulden 

Behandlungskosten für Abhängigkeitskranke

Für die Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung entstehen den Betroffenen in der Regel keine Kosten. Die Angebote der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen sind grundsätzlich kostenfrei. Ausnahmen sind Raucherentwöhnungskurse (anteilmäßige Erstattung der Kosten durch die meisten Krankenkassen) oder MPU-Vorberei­tungskurse (MPU- Medizinisch-Psychologische Untersuchung nach dem Verlust der Fahrerlaubnis). Die Entzugsbehandlung ist eine Leistung der Krankenversicherung. Kostenträger der Entwöhnungs­behandlung sind die Rentenversicherungsträger oder die Kranken­kassen. Die Suchtberatungsstellen unterstützen Betroffene bei der Antragstellung.

Schulden

Eine Abhängigkeitserkrankung kann mit beträchtlichen Schulden verbunden sein, weil beispielsweise der ständige Kauf der Droge oder Verluste beim Glücksspiel große Mengen an Geld erfordern. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Sachsen helfen Ihnen kostenfrei, den Schuldenberg zu bearbeiten, und entwickeln mit allen Beteiligten realistische Zielsetzungen für den Schuldenabbau.

Je länger Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, desto schlechter wird sich Ihre finanzielle Situation entwickeln, da Mahngebühren und laufende Zinsen den Schuldenberg wachsen lassen. Eine Schuldenregulierung kann dadurch immer schwieriger und langfristiger werden. Deshalb schämen Sie sich nicht, sondern suchen Sie so früh wie möglich professionelle Hilfe auf. Weitere Unterstützungsangebote können Ihnen regionale Suchtberatungsstellen vermitteln.

Eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter:

Weitere Informationen

Fahrtkosten

Erforderliche Reise- und Fahrkosten, die wegen einer Entwöhnungsbehandlung entstehen, übernimmt der Rehabilitationsträger. Erstattet werden grundsätzlich die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Entwöhnungseinrichtung in Höhe der Tarife öffentlicher Verkehrsmittel. Das gilt für stationäre, ganztägig ambulante und ambulante Entwöhnungsbehandlungen gleichermaßen.

Haushaltshilfe und Kinderbetreuung

Der Rehabilitationsträger kann auch die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung übernehmen. Bei der Suche nach einer geeigneten Person sind Sie frei in Ihrer Wahl.

Eine Haushaltshilfe ist immer dann möglich, wenn der Versicherte wegen der Rehabilitation den Haushalt nicht weiterführen und auch eine andere im Haushalt lebende Person dies nicht übernehmen kann. Außerdem muss ein Kind im Haushalt leben, das zu Beginn der Haushaltshilfe unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Liegen die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe nicht vor, weil das Kind zum Beispiel älter ist als zwölf Jahre, können gegebenenfalls auch die Kosten für die Betreuung des Kindes übernommen werden. Gegebenenfalls kann das Kind ausnahmsweise auch in die Rehabilitationseinrichtung mitgenommen werden. Es dürfen jedoch keine medizinischen Einwände bestehen.

Weitere Informationen

Informieren Sie sich einfach bei Ihrem zuständigen Leistungsträger oder Ihrer Suchtberatungsstelle über mögliche Kostenübernahmen.


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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