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Maßnahmen im Notfall 

Es ist nicht nur eine sittliche, sondern auch eine rechtliche Pflicht in Unfall- oder Gefahrensituationen Menschen in Not zu helfen. Schließlich hofft jeder Mensch, selbst Hilfe zu erhalten, wenn er sich in einer kritischen Lage befindet.

Unter Erster Hilfe versteht man die ersten Hilfsmaßnahmen, die Sie an Ort und Stelle einleiten, bevor der Betroffene in ärztliche Behandlung kommt.

Wirkungsvolle Erste Hilfe setzt eine gute Ausbildung voraus, denn die plötzliche Notwendigkeit zur Hilfeleistung lässt kaum Zeit, nachzulesen, welche Art von Erster Hilfe geleistet werden muss. Durch den Notfall kann es bei den Ersthelfern und den in der Umgebung stehenden Personen zu unüberlegtem Verhalten kommen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie versuchen, durch

  • Ruhe,
  • sicheres Auftreten und umsichtiges Handeln und
  • beruhigenden Zuspruch

auf die Betroffenen und umher stehende Passanten einzuwirken, um damit weitere Schäden zu verhindern. Sie helfen auch, wenn Sie unbedachtes und falsches Eingreifen Dritter verhindern.

Vergiftung durch Drogen

Wie erkenne ich eine Vergiftung durch Drogen?

Die Symptome einer Vergiftung durch Drogen können variieren, je nachdem, um welche Substanz es sich handelt und wie der Betroffene darauf reagiert. Mögliche Hinweise für eine durch illegale Drogen ausgelöste Vergiftung können Giftreste und typische Behältnisse oder Utensilien geben, aber auch die Hinweise von Augenzeugen.

Anzeichen für eine Vergiftung durch Drogen können zum Beispiel sein:

  • Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen
  • getrübtes Bewusstsein, Bewusstlosigkeit bis hin zum Koma
  • starke Erregungszustände, Krampfanfälle
  • Angstzustände, Halluzinationen, Verwirrtheit, Schweißausbrüche
  • Herzrasen, Kreislaufprobleme
  • Sehstörungen, Schwindel, Kopfschmerzen
  • Fieber
  • Atemprobleme

Erste Hilfe bei Vergiftung durch Drogen

  • Kontrollieren Sie Atmung, Puls und Bewusstsein (Vitalzeichen) und handeln Sie entsprechend.
  • Alarmieren Sie so früh wie möglich den Notarzt (Telefon 112) oder den gemeinsamen Giftnotruf der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (+49 361-730 730). Geben Sie den Notarzt nach Möglichkeit folgende Informationen:
    • Wann wurden die Drogen aufgenommen?
    • Um welche Substanz handelt es sich?
    • Wie wurden die Drogen aufgenommen (zum Beispiel durch Spritzen oder Trinken)?
    • Wie hoch ist die Menge der aufgenommenen Drogen?
    • Welche Symptome zeigt die Person, und welche Maßnahmen haben Sie bereits durchgeführt?
    • Wie alt und schwer ist die Person?
  • Personen mit einer Vergiftung durch Drogen können bisweilen verwirrt oder aggressiv reagieren. Schützen Sie sich im Zweifelsfall!
  • Wenn die Person erbrechen muss, helfen Sie ihr: Halten Sie bei Erbrechen im Liegen den Kopf des Betroffenen zur Seite. Sitzt die Person, beugen Sie ihren Kopf nach vorn und stützen ihre Stirn mit einer Hand ab. Halten Sie ein Gefäß unter den Mund der Person.
  • Beruhigen und betreuen Sie die Person.
  • Sorgen Sie für Wärme, zum Beispiel mit einer Decke.
  • Stellen Sie mögliche Giftreste oder Erbrochenes sicher und geben Sie diese dem Notarzt mit.

Wann ist professionelle Hilfe notwendig?

Bei Anzeichen einer Vergiftung durch Drogen sollten Sie in jedem Fall ärztliche Hilfe holen.

Alkoholvergiftung

Wie erkenne ich eine Alkoholvergiftung?

Eine Alkoholvergiftung tritt nach der Aufnahme einer großen Alkoholmenge (mehr als 100 Gramm reiner Alkohol in kurzer Zeit) ein und bewirkt zunächst einen Rauschzustand. Anhand des Geruchs der ausgeatmeten Luft können Sie erkennen, ob der Betroffene tatsächlich Alkohol zu sich genommen hat.

Symptome einer Alkoholvergiftung sind zum Beispiel:

  • Anzeichen einer psychomotorischen Erregung wie Unruhe oder Zittern
  • Anzeichen einer Unterzuckerung (Hypoglykämie) wie Heißhunger, Unruhe, Schwitzen, Übelkeit, Erbrechen
  • Erschlaffung der Muskeln, Abfall der Körpertemperatur
  • Angstzustände, Halluzinationen, Verwirrtheit, Schweißausbrüche
  • Lähmungserscheinungen
  • Bewusstseinsstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit

Eine schwere Alkoholvergiftung kann zum Tod durch Atemlähmung führen.

Erste Hilfe bei Alkoholvergiftung

Wenn Sie vermuten, dass jemand eine Alkoholvergiftung hat, sollten Sie Folgendes tun:

  • Verständigen Sie den Notarzt (Telefon 112).
  • Überprüfen Sie, ob der Vergiftete ansprechbar ist.
  • Ist der Vergiftete bewusstlos, prüfen Sie, ob er atmet und einen Puls hat und beginnen Sie gegebenenfalls mit Wiederbelebungsmaßnahmen.
  • Sind Puls und Atmung vorhanden, bringen Sie den Bewusstlosen in die stabile Seitenlage, um ein Ersticken bei eventuellem Erbrechen zu vermeiden.
  • Schützen Sie den Vergifteten vor Auskühlung, zum Beispiel mit einer Decke.

Um Wiederbelebungsmaßnahmen sicher anwenden zu können, sollten Sie einen entsprechenden Kurs besuchen. Haben Sie keine Angst etwas Falsches zu tun. Nichtstun könnte einem Menschen das Leben kosten.

Wann ist professionelle Hilfe notwendig?

Bei Verdacht auf Alkoholvergiftung sollten Sie sofort den Notarzt alarmieren.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
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11.10.2022
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Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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